16.02.1996

Der „schmutzige Krieg“ dauert an

zurück

Der „schmutzige Krieg“ dauert an

VON all den Verbrechen, die in den Jahren der Militärdiktaturen (1970–1990) in Lateinamerika begangen worden sind, ist das „Verschwindenlassen“ von Personen eine der schlimmsten Ausprägungen des Staatsterrorismus. Statistisch gab es etwa 90000 solcher Fälle auf dem gesamten Kontinent. Die Täter sind oftmals bekannt. Weil sie aber Angehörige der Streitkräfte oder der Polizei sind, genießen sie den Schutz von Amnestiegesetzen – ein Affront gegenüber den Familien der Opfer und den Menschenrechten, von Argentinien bis Guatemala. Kann auf dieser Basis eine echte Demokratie gedeihen? Bedeuten die Amnestien nicht vielmehr eine Ermutigung zur „sozialen Säuberung“?

Von MAURICE LEMOINE *

„Verschwunden“ – so nennt man eine von den Handlangern des Staates willkürlich und ohne offizielle Bestätigung festgenommene Person. „Der Staatsterrorismus ist immer schändlich: Die Behörden wenden die grausamsten Methoden an, um Angst und Schrecken zu verbreiten, doch zugleich müssen sie ihre Verantwortung für diese Taten leugnen, um die internen und internationalen juristischen Normen nicht zu übertreten.“1

Dennoch hat in Argentinien ein ehemaliger Offizier der Kriegsmarineschule für Maschinenbau von Buenos Aires am 2. März 1995 nach zwanzig Jahren den Pakt des Schweigens in einem Fernsehinterview gebrochen. Adolfo Scilingo beschrieb die „Todesflüge“, in deren Verlauf die Militärs sich der „Subversiven“ entledigten. Ein haarsträubender Bericht. „Wir haben ihnen gesagt, daß sie in den Süden verlegt würden; daß wir ihnen einen Impfstoff spritzen würden. Wir haben ihnen die Spritze gegeben, das heißt, wir haben ihnen eine Dosis Beruhigungsmittel verabreicht, um sie gefügig zu machen.“ Nach dem Start verabreichte der Arzt den Gefangenen eine weitere Dosis, die sie ganz zum Wegtreten brachte. „Wenn sie dann ohnmächtig waren, zogen wir sie aus. Und auf Befehl des Bordkommandanten, wenn das Flugzeug sich auf der Höhe von Punto Indio über dem offenen Meer befand, öffneten wir die Kabinentür und warfen die Körper einen nach dem anderen hinaus.“

Dieses öffentliche Geständnis zog eine Welle weiterer Enthüllungen nach sich und zwang den amtierenden Oberkommandierenden der argentinischen Streitkräfte, General Martin Antonio Balza, die „Anwendung illegitimer Methoden“ einzugestehen und sich zur Verantwortung der Armee zu bekennen. Man kehrt also zum Rechtsstaat zurück. Doch ein Schatten schwebt über den neuen Demokratien Lateinamerikas. „Es wird deutlich, daß die nationalen Parlamente die Verbrechen der Vergangenheit nicht bestrafen“2, stellt Ramón Aguirre fest, Mitglied der argentinischen Organisation Frieden und Gerechtigkeit.

Und tatsächlich sind die Folterknechte nirgendwo zur Rechenschaft gezogen worden. Uruguay ist das einzige Land, dessen Einwohner Gelegenheit hatten, ihre Meinung in dieser Frage zu äußern. Im Rahmen eines Referendums, das auf Initiative von Basisgruppen zustande gekommen war, wurden sie gebeten zu wählen – und sie befürworteten mit 57,3 Prozent der Stimmen die Amnestie...

In Brasilien haben sich die Streitkräfte bereits 1978 selbst ein Amnestiegesetz geschaffen. In Chile tat General Pinochet dasselbe: „An dem Tag, da einem meiner Leute ein Haar gekrümmt wird, ist es aus mit dem Rechtsstaat“, hat Pinochet gedroht.

Lediglich die argentinische Regierung unter Raúl Alfonsin hatte 1985 den Mut, die Generäle der Diktatur verurteilen zu lassen. Doch aufgrund der permanenten Gefahr eines Staatsstreichs mußte Alfonsin schließlich nachgeben und das sogenannte „Schlußpunktgesetz“ verabschieden lassen, dem später das „Gesetz über die Pflicht zum Gehorsam“ folgte. Sein Nachfolger Carlos Menem begnadigte dann in einer wenig ruhmreichen Aktion die verbrecherischen Generäle. Derselbe Carlos Menem rechtfertigte am 2. November 1994 vor einer Versammlung von Offizieren öffentlich das Verhalten der Streitkräfte: „Wir haben gesiegt in diesem schmutzigen Krieg, der das Land an den Rand der Auflösung gebracht hat.“

Nach dem Ende des Bürgerkriegs in El Salvador, der 75000 Tote gefordert hat, erschien am 15. März 1993 der Bericht der Wahrheitskommission – ein Gremium, das unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen gegründet worden war. Die Vorwürfe sind hart: Offizieren wird die Verantwortung für 15777 Hinrichtungen ohne Gerichtsverhandlung, 2308 Verschwundene, 1650 Fälle von Folter und 11175 Angriffe gegen wehrlose Zivilisten zur Last gelegt. Insgesamt werden Staatsbeamte, Paramilitärs und Todesschwadronen für 85 Prozent der Fälle verantwortlich gemacht (die Nationale Befreiungsfront FMLN für 5 Prozent). Die Veröffentlichung dieses Berichts führte dazu, daß, auch da, ein Amnestiegesetz erlassen wurde, das insbesondere den Verantwortlichen des Mordes an sechs Jesuiten am 15. November 1989 Straflosigkeit gewährte – unter ihnen dem Verteidigungsminister und seinem Stellvertreter sowie dem Generalstabschef Oberst Ponce, die alle drei im Bericht der Wahrheitskommission namentlich aufgeführt sind. Der damalige Präsident Alfredo Cristiani zögerte nicht, sie in den Rang von Divisionsgenerälen zu befördern, wodurch sie Anspruch auf die höchstmögliche Rente erhalten. Ponce wurde ins Team der von Cristiani neu geschaffenen und geleiteten Organisation Fundapaz aufgenommen, die den Friedensprozeß im Land vorantreiben soll...3

Was Guatemala anbelangt – das „Land der hundert Oradours“4, das sich nach wie vor im Kriegszustand befindet –, so hat man sich zwar im Verlauf der Friedensverhandlungen, die sich nun schon eine Ewigkeit hinziehen, darauf geeinigt, eine Wahrheitskommission zu gründen. Es ist jedoch undenkbar, daß die Enthüllungen, die sie zutage fördern wird, irgendeinen der Verantwortlichen vor Gericht bringen werden.

Überall gehen die Täter also straflos aus. Dies trotz eines juristischen Instrumentariums, das die Staaten verpflichtet, diese Art von Verbrechen zu bekämpfen: etwa der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 oder die amerikanische Menschenrechtskonvention von 1969. „Diese Abkommen verpflichten die Staaten, die Menschenrechte, die darin aufgelistet sind, zu ,respektieren‘ und zu ,garantieren‘“, sagt Eric David, Professor für internationales Strafrecht an der Freien Universität Brüssel. „Das Wort ,garantieren‘ beinhaltet die Verpflichtung, diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die Grundrechte verletzen.“5

Überall obsiegt die Staatsräson

EINE andere mögliche Grundlage für eine Anklage lautet auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch wenn der Begriff der Menschlichkeit niemals in einer internationalen Konvention festgeschrieben worden ist, findet er sich doch im wesentlichen in den Resolutionen der UNO-Vollversammlung wieder, sowie auch in der Anti-Folter-Konvention der UNO von 1984 und in der Konvention der Organisation amerikanischer Staaten von 1994 über „gewaltsames Verschwindenlassen“. Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist im übrigen ein Begriff des internationalen Rechts, der keine Verjährung kennt. Wenn es aber keine Verjährung gibt, dann können diese Verbrechen erst recht nicht amnestiert werden.6

Es wäre offensichtlich ein leichtes für die internationale Gemeinschaft, die Regierungen, die Straflosigkeit gewähren, zur Rechenschaft zu ziehen. Doch wie weit soll man die Verantwortlichkeiten zurückverfolgen? Im allgemeinen wird der Beginn des organisierten Kampfes „gegen die Subversion“ auf 1960 zurückdatiert, die Zeit nach dem Machtantritt Fidel Castros auf Kuba. Das würde jedoch bedeuten, den Staatsstreich unberücksichtigt zu lassen, den die CIA 1954 in Guatemala angestiftet hat. 1966 wurden in diesem Land erstmals die Methoden des „Verschwindenlassens“, der Todesschwadronen, der außergerichtlichen Hinrichtungen und der Folter angewandt...

Eine übergeordnete kontinentale Instanz, die Conferencia de los Ejércitos Americanos (CEA – Konferenz der amerikanischen Streitkräfte)7 versammelte regelmäßig die Vertreter der amerikanischen Armeen, mit Ausnahme von Kuba. Hinzu kamen ab 1968 eine Konferenz der Nachrichtenabteilungen der amerikanischen Armeen (CIEA) und 1975 eine kontinentale Koordination der Militärgeheimdienste. In Buenos Aires wurde im Rahmen der Kriegsmarineschule für Maschinenbau (deren Ruhmestaten Alfonso Scilingo in Erinnerung gebracht hatte) ein Fortgeschrittenenlehrgang für staatliche Nachrichtendienste eingerichtet.8

Die US Army School of the Americas, das größte militärische Trainingszentrum Lateinamerikas, das sich bis 1984 im Gebiet des von den USA kontrollierten Panamakanals befand9, ermöglichte es Washington, über 50000 Offiziere des Subkontinents militärisch und ideologisch auszubilden. „Wenn die US Army School of the Americas ein Treffen all ihrer ehemaligen Schüler organisieren würde, könnte sie einige der abstoßendsten Kriminellen der westlichen Halbkugel versammeln“, erklärte 1993 der US-amerikanische Kongreßabgeordnete Martin Meehan. Von den Offizieren der salvadorianischen Armee, die von der Wahrheitskommission beschuldigt werden, haben siebenundvierzig diese Schule absolviert...

Überall hat die Staatsräson über die Gerechtigkeit triumphiert. Die Ausnahmen bestätigen diese Regel. Am 30. Mai 1995 wurden in Chile General Contreras, der ehemalige Chef der politischen Polizei, und der Unteroffizier Espinosa, der ehemalige Einsatzleiter dieser Polizei, zu sieben bzw. sechs Jahren Haft verurteilt. Daß sie verurteilt wurden, ist auf US-amerikanischen Druck zurückzuführen, da sie 1976 den Mord an Orlando Letellier, dem ehemaligen Außenminister Salvador Allendes, veranlaßt hatten – das Verbrechen wurde in Washington ausgeführt...

In Guatemala ist es ein Oberst, der vor kurzem verurteilt worden ist: Julio Alberto Alpirez, ehemaliger Schüler der US Army School of the Americas und CIA- Agent bis 1992. Er hatte sowohl beim Mord an einem US-Bürger, Michael Devine, eine zentrale Rolle gespielt als auch bei der Ermordung des Ehemanns einer weiteren US-Bürgerin, Jennifer Harbury. Straffreiheit also für alle Verbrechen, außer für diejenigen, die auf US-amerikanischem Boden begangen wurden bzw. die direkt oder indirekt US-Bürger betreffen.

„Kleinkriminelle werden verhaftet, weil sie eine Brieftasche gestohlen haben, während andere Leute, die gefoltert und gemordet haben, friedlich durch die Straßen spazieren... Wie soll man das harte Leben in den Elendsvierteln hinnehmen, wenn andere Leute, die Verbrecher sind, in Villen herumstolzieren?“ fragt sich Alison Sutton von amnesty international. 1990 verkündete der argentinische Präsident Carlos Menem seine Absicht, die sechs inhaftierten Generäle zu begnadigen, und legte zur gleichen Zeit einen Gesetzentwurf vor, der vor dem Hintergrund steigender Kriminalitätsraten die Wiedereinführung der Todesstrafe vorsah. Die Zeit der Diktaturen wird allgemein als überholt angesehen und macht allmählich demokratischen Regierungen Platz.10 Doch „die Verpflichtung zur Demokratie ist nur ein Element in dem neuen Verbund, den ich für die Nationen Amerikas anstrebe“, stellte George Bush am 2. Mai 1989 vor einer Versammlung des Council of Americas klar: „[Dieser Verbund] soll die Garantie dafür liefern, daß die Marktwirtschaft überlebt, gedeiht und die Vorherrschaft behält.“

Doch was wird an dem Tag geschehen, an dem eine demokratisch gewählte Regierung die derzeit geltenden wirtschaftlichen Dogmen in Frage stellt? Dem UNO- Entwicklungsprogramm UNDP (United Nations Development Program) zufolge leidet mehr als die Hälfte der lateinamerikanischen Bevölkerung an Armut oder schwerwiegenden Mängeln. In Chile sind über 30 Prozent der Bevölkerung von dieser Armut betroffen. Die Arbeitslosigkeit erreicht historische Rekordmarken: In Argentinien stieg sie von 7 Prozent vor den Privatisierungen auf derzeit 18,6 Prozent; in Venezuela sind es 25 Prozent, um nur diese zwei Beispiele zu nennen. In der Dominikanischen Republik und in Argentinien kam es zu Armutsrevolten. In Venezuela gab es im Februar 1989 rund eintausend Tote.11 In Brasilien werden landlose Bauern massakriert.12 Soziale Unruhen stören nicht, sie führen nicht zu tiefgreifenden Veränderungen. Nein, es sind kleine Meutereien, die man lokal unter Einsatz von genügend Gewalt niederschlagen kann.

Es ist ein allgemeines Phänomen, daß gesellschaftlicher Zerfall die Kriminalität explosionsartig ansteigen läßt. Die Städte sind unsicher, Gewalt erschüttert die Gesellschaften ganz Zentralamerikas: 500 Morde (die politisch motivierten eingeschlossen) wurden in den letzten beiden Monaten des Jahres 1995 allein in Guatemala gezählt. In Caracas kommt es an jedem Wochenende zu rund 50 gewaltsamen Todesfällen. In Rio de Janeiro sind es 23 Morde täglich (7000 für das Jahr 1995) und ein oder zwei Entführungen pro Woche.13 1994 starben in Kolumbien 28000 Menschen eines gewaltsamen Todes – in einem Land, in dem laut amnesty international die Zusammenstöße zwischen Guerillagruppen und Armee oder die Aktionen der Drogenmafia weit weniger Opfer fordern als der „schmutzige Krieg“ gegen die unteren Bevölkerungsschichten.14

Denn überall haben Kleinkriminelle und Arme den Platz des „Subversiven“ als neues Feindbild eingenommen. In Brasilien – wo die Armee die Favelas umzingelt – wie in Venezuela und Kolumbien werden kleine Bösewichte oder einfach nur Verdächtige von schwerbewaffneten Männern meist nachts aus ihren Behausungen geschleift und in getarnten Fahrzeugen weggebracht. Es sind Landstreicher, Diebe, Prostituierte, Straßenkinder, Drogenabhängige, Geisteskranke oder Homosexuelle. Ihre Leichen, die häufig Folterspuren aufweisen, findet man dann auf den Straßen, in den Flüssen oder auf Mülldeponien wieder.

Hinter dieser „gesellschaftlichen Säuberung“ stehen „Patrullas urbanas de autodefensa civil“ (so nennen sich städtische Bürgerwehren in Guatemala), die Polizei oder die Todesschwadronen (Sombra Negra in El Salvador, La Mosca in Honduras), die sich häufig aus Beamten der Sicherheitskräfte zusammensetzen. Zumeist agieren sie mit Unterstützung der örtlichen Geschäftsleute. Ermittlungen werden selten eingeleitet und führen zu keiner Verurteilung. Polizei und Armee sind der Auffassung, daß es ihnen freisteht zu töten, so wie sie es früher mit Oppositionellen getan haben.

dt. Miriam Lang

1 Siehe Miguel Bonasso, „Terrorismo de Estado“, Navarra (Txaparta ediciones) 1990, zitiert nach Elias Padilla Ballesteros, „Detenidos Desaparecidos en Chile“, Santiago (Ediciones Origenes) 1995.

2 „Die Kultur der Straflosigkeit und ihre Folgen für die Menschenrechtsverletzungen in Lateinamerika“, Diskussionsveranstaltung von amnesty international in Brüssel am 2. Dezember 1995.

3 Die UNO-Dokumente nennen auch den derzeit amtierenden Vizepräsidenten Francisco Merino als Organisator von Todesschwadronen und stellen fest, daß 1981 in der Wohnung von Armando Calderón Sol, dem aktuellen Staatspräsidenten El Salvadors, eine Entführung geplant worden ist.

4 Oradour-sur-Glane ist ein französischer Ort nordwestlich von Limoges, der am 10. Juni 1944 von SS-Verbänden zur Vergeltung für Partisanentätigkeit eingeäschert wurde. Alle Einwohner wurden dabei getötet. Das guatemaltekische Militär hat ebenfalls zahlreiche Dörfer vernichtet und an ihrer Stelle sogenannte Modelldörfer errichtet, die eine totale Kontrolle der Einwohner ermöglichen sollen.

5 Diskussionsveranstaltung von amnesty international, a.a.O.

6 Die juristische Bedeutung der Verjährung ist im wesentlichen nicht, den Rechtsbruch aufzuheben, sondern bestimmte Konsequenzen, die er vor allem auf strafrechtlicher Ebene hätte. Der Rechtsbruch an sich bleibt bestehen. Im Unterschied zur Verjährung hebt die Amnestie nicht nur die Konsequenzen, sondern auch den Rechtsbruch als solchen auf.

7 Dial, Nr. 1943, Paris, 4. Januar 1995.

8 Auffällig ist der Einfluß der Aufstandsbekämpfungs-Doktrinen, die die französische Armee in Indochina und Algerien entwickelt hat.

9 1984 wurde die Schule nach Fort Benning im US-Bundesstaat Georgia verlegt. Vgl. Le Monde diplomatique, Juli 1994.

10 Doch halten diese an der „Doktrin über Konflikte niedriger Intensität“ fest, die eine Neuauflage der These vom inneren Feind darstellt.

11 Le Monde, 3. Dezember 1995.

12 Zwölf Tote am 9. August 1995.

13 Le Monde, 30. November 1995.

14 Vgl. „Nettoyage social et politique“, in: „La Chronique d'Amnesty“, Paris, April 1994.

* Journalist und Schriftsteller, unter anderem zusammen mit Christoph Kuhn Verfasser von „Amers Indiens en Amérique latine“, Paris (Syros) 1993.

Le Monde diplomatique vom 16.02.1996, von Maurice Lemoine