Feuerpause am Roten Meer
D IE Unterzeichnung eines Abkommens am 21. Mai in Paris, mit dem der Jemen und Eritrea ihre Streitigkeiten um das Hanisch-Archipel einem internationalen Schiedsgericht überantworteten, bewahrt das Rote Meer fürs erste vor der Gefahr einer kriegerischen Eskalation, die den Schiffsverkehr lahmlegen würde. Der bewaffnete Konflikt vom vergangenen Dezember zeigt die prekäre Situation in dieser Region, seit das kommunistische Militärregime von Kolonel Haile Mariam Mengistu vor fünf Jahren zusammenbrach und als Folge des Golfkriegs neue Bündnisse und Feindschaften entstanden.
Von JEAN-LOUIS PENINOU *
Angefangen hat alles mit einer alten Geschichte, die viel zu lange vor sich hinschmorte. Wie so oft muß man bis in die Kolonialzeit zurückgehen. Ende des letzten Jahrhunderts, als die meisten Landesgrenzen dieser Gegend gezogen wurden, hatten sich England und Italien verschiedene Inseln im Roten Meer angeeignet. Das Dahlak-Archipel etwa wurde 1885 durch die Entsendung italienischer Elitetruppen, der bersaglieri, nach Massaua dem italienischen Eritrea einverleibt. Die kleine Insel Perim in der Meerenge Bab al-Mandab wurde englisch, ebenso die weiter nördlich gelegene Insel Kamaran. Aber nicht immer gingen die Besitzansprüche mit einer militärischen Besetzung einher, weshalb die Zugehörigkeit in mehreren Fällen uneindeutig blieb.
Das gilt insbesondere für die Hanisch- Inseln. Diese Ansammlung kleiner Vulkan- und Felsinseln, die zusammen gerade 200 Quadratkilometer umfassen, hatte das Interesse der Mächte allenfalls dadurch erregt, daß sie eine Gefahr für den Schiffsverkehr darstellten. Nach der Eröffnung des Sueskanals wurde ein französisches Unternehmen von der osmanischen Obrigkeit beauftragt, auf diesen Inseln drei Leuchttürme zu bauen, und jahrzehntelang beschränkten sich die raren internationalen Diskussionen über die Hanisch- Inseln auf die Frage, wer für den Unterhalt dieser Leuchttürme zuständig sei. Italien, die Kolonialmacht Eritreas, reklamierte die Inseln seit dem Ende des 19. Jahrhunderts für sich, doch auch der Sultan in Istanbul hielt an seinem Herrschaftsanspruch fest.
Die Konferenz von Lausanne im Juli 1923 besiegelte das Schicksal der ehemaligen osmanischen Territorien, wobei aufgrund der Meinungsverschiedenheit zwischen Engländern und Italienern keine Einigung über die Inseln im Roten Meer zustande kam. Der Vertrag hielt im Artikel 16 lediglich fest, daß „bezüglich der Inseln alles weitere von den betreffenden Mächten bestimmt wird“. Dazu sollte eine Kommission eingesetzt werden – die nie zusammentrat.
Seither wurde dieser Status als Inseln ohne nationale Zugehörigkeit explizit in allen internationalen seerechtlichen Abkommen bekräftigt – im Dezember 1930, im April 1938 und auch 1962. Dennoch machten die Anrainer immer wieder Rechtsansprüche auf die Hanisch-Inseln geltend. Kurz vor dem Zweiten Weltkrieg verstärkte Italien für einige Jahre seine Präsenz. Aus den damaligen italienischen Militärkarten und Dokumenten geht hervor, daß es den Archipel von Assab aus verwaltete. Nach dem Zweiten Weltkrieg zogen die Italiener ab; die heißen, menschenleeren Inseln interessierten niemanden. Nur ab und zu ließen sich Fischer von der eritreischen und jemenitischen Küste oder auch ein paar Schmuggler blicken.
Als sich die Engländer 1967 aus der südjemenitischen Hauptstadt Aden zurückzogen, komplizierte sich die Lage am Roten Meer aufgrund der Existenz zweier rivalisierender jemenitischer Staaten (Jemen und VR Südjemen). Aden hatte die an sein Territorium angegliederten englischen Inseln Sokotra, Perim und Kamaran übernommen, was die nordjemenitische Regierung in Sana zwang, sich für die Inseln vor ihren eigenen Küsten zu interessieren. Während des ersten Krieges zwischen Jemen und Südjemen 1972 bemächtigte sich Sana der Insel Kamaran nördlich der Hanisch-Gruppe. Der Regierung der VR Südjemen in Aden gelang es hingegen, die Wächterrolle am Bab al-Mandab zu übernehmen und im Namen der Araber den israelischen Handelsverkehr zu kontrollieren. Entsprechend wandte sich Ägypten während des ägyptisch-israelischen Krieges 1973 an Aden, um die zeitweilige Errichtung einer Garnison auf den Hanisch-Inseln genehmigt zu bekommen, und 1977 unterhielten die Südjemeniten mit denselben antiisraelischen Zielen einige Monate lang auf den Inseln eine eigene Garnison.
Seit dem Abzug der Italiener war für die Fischer von der eritreischen Afar- Küste und für ihre jemenitischen Kollegen keinerlei Anzeichen einer staatlichen Präsenz auf den Hanisch-Inseln zu entdecken, von den kurzen Kriegsperioden einmal abgesehen. Dies ist auch der Grund, warum die eritreischen Unabhängigkeitskämpfer über die abgelegene Inselgruppe dreißig Jahre lang unbeaufsichtigt ihre Waffenimporte abwickeln konnten.
Im Sommer 1995 etablierte der – nunmehr vereinigte – Jemen auf Hanisch al- Kabir eine kleine Garnison, um einem italienischen Unternehmer den Bau eines Touristenhotels zu ermöglichen. Die jemenitische Präsenz ist ganz unauffällig. Am 11. November 1995 entsandte die eritreische Regierung unter Berufung auf eine Klage von Afar-Fischern in Assab ein Schnellboot, das die Jemeniten anwies, Hanisch al-Kabir zu räumen. Als die sich weigerten, stationierten die Eritreer ihrerseits eine Armee-Einheit auf einer der Nachbarinseln. Empört ereiferte man sich in der jemenitischen Hauptstadt Sana ob der Arroganz des neuen eritreischen Staates.
Die Gespräche zwischen Delegationen beider Regierungen am 22. November in Sana und am 7. Dezember in Asmara blieben ergebnislos. Beide Seiten erklärten sich zwar gewillt, den Konflikt friedlich beizulegen, reklamierten jedoch nach wie vor die Oberhoheit über die Inseln. Die eritreische Regierung reagierte zurückhaltend, und auch die dortige offizielle Presse verzichtete darauf, die Sache hochzuspielen. In Sana hingegen wurden die Hanisch-Inseln schnell zum öffentlichen Zankapfel im Kampf um Einfluß innerhalb der Regierungskoalition. Regierungs- wie Oppositionsblätter verurteilten die „antiarabische“ Aktion und den „Verrat“ des Bruderlandes Eritrea. Seit November 1995 haben beide Parteien ihre Militärpräsenz auf den Inseln verstärkt.
Frankreich als Vermittler
NACH einem ersten Scharmützel am 15. Dezember 1995 kam es auf dem Archipel zum bewaffneten Konflikt, in den die Luftwaffe des Jemen und die Flotten beider Länder eingriffen, bis die beiden Präsidenten telefonisch eine Feuerpause vereinbarten, die seit dem 18. Dezember in Kraft ist. Die Jemeniten beteuerten, die Eritreer hätten ohne Vorwarnung angegriffen. Die Regierung in Asmara versicherte, man habe erst reagiert, nachdem die Luftwaffe Sanas mehrere Stellungen bombardiert hätte. Wie dem auch sei: Der Jemen erlitt eine spektakuläre Niederlage. In wenigen Stunden eroberten die Eritreer die ganze Insel Hanisch al-Kabir und nahmen die 200 Mann der Garnison gefangen.1
In Sana fühlte man sich um so mehr gedemütigt, als Asmara den Sieg intelligent ausnutzte und sich nobel gab: Schon nach zehn Tagen wurden die 200 Gefangenen aus den „Bruderländern“ bedingungslos freigelassen, und auf den Trauerfeierlichkeiten für die zwölf eritreischen „Märtyrer“ herrschte offiziell ein äußerst gemäßigter Ton; nur andeutungsweise brachte man in den Reden die „Aggression“ des Jemen mit Intrigen innerhalb des Landes gegen Präsident Ali Abdallah Saleh in Verbindung. Da der eritreische Präsident Issayas Afaworke seit längerem mit dem islamistischen Militärregime von Khartum im Clinch liegt, versicherte er jedem, der es hören wollte, ihm sei an einer friedlichen Lösung dieses „unglückseligen“ Konflikts mit dem Jemen gelegen.
Doch die Kampfhandlungen haben die Beziehungen der Länder ernsthaft beeinträchtigt. Die Schiffsversicherungsgesellschaften reagierten nervös und erhöhten ihre Tarife, auf beiden Seiten wurden immer wieder Fischer festgenommen, und für die keineswegs kleine eritreische Minderheit im Jemen brachen schwere Zeiten an. Der direkte Kontakt zwischen beiden Regierungen ist abgebrochen. Auch der äthiopische Präsident konnte Ende Dezember 1995 keine militärische Entflechtung erwirken; die Eritreer weigerten sich, von Hanisch al-Kabir abzuziehen; die Jemeniten sind nach wie vor auf der Nachbarinsel Sukur.
Natürlich wären direkte Verhandlungen über den eigentlichen Grund der Auseinandersetzung – die Frage der Oberhoheit über die Inseln und den Verlauf der Seegrenze zwischen beiden Ländern – wünschenswert gewesen. Dazu kam es nicht, und so erwies sich die Suche nach einem Forum für Vermittlungsgespräche als äußerst mühsam. Die Arabische Liga, die sich anfangs zugunsten des Jemen ausgesprochen hatte, schied zur heimlichen Freude Eritreas als möglicher Vermittler aus, obwohl die Mehrheit ihrer Mitgliedsstaaten sehr bald auf eine vorsichtige Neutralität umgeschwenkt waren. Die Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU), die eher der eritreischen Seite zuneigte, wollte sich nicht in einen „arabisch-afrikanischen Konflikt“ einmischen. Von den größeren Nachbarländern schied Saudi- Arabien als Vermittler aus, weil seine Beziehungen zum Jemen aufgrund eigener Grenzstreitigkeiten akut getrübt sind. Die Vermittlungsangebote Äthiopiens und Ägyptens, die mit beiden Parteien auf gutem Fuß stehen, wurden zwar begrüßt, blieben jedoch folgenlos. Die USA, die vom jemenitischen Präsidenten seit November um Vermittlung ersucht worden waren, der auch Eritrea nicht abgeneigt gewesen wäre, lehnten jede aktive Rolle wohlweislich ab.
An Neujahr 1996 schließlich schlug UNO-Generalsekretär Butros-Ghali den streitenden Parteien als Vermittler Frankreich vor, das ihm aufgrund seiner „stabilisierenden“ Rolle in der Region wie auch im Hinblick auf seine Flottenbasis in Dschibuti geeignet erschien. Im Vertrauen auf seine guten Beziehungen zu Paris stimmte der Jemen dem Vorschlag freudig zu, während sich die Regierung Eritreas nur zögernd und mangels realer Alternative darauf einließ. Jacques Chirac ernannte den ehemaligen Generalsekretär des französischen Außenministeriums und Expräsidenten des französischen Erdöl-Instituts (Institut français du pétrole), Francis Gutman, zum Sonderbeauftragten, der sich vier Monate abmühte, ein Verfahren zur friedlichen Konfliktbeilegung zu entwickeln. Zu Beginn seiner Mission erwiesen sich die ungleichen Beziehungen Frankreichs zu beiden Ländern als hinderlich. Während die Regierung in Paris zum Jemen traditionell ungetrübte Beziehungen unterhält, unterstellt man ihr in Asmara, wo es keine französische Botschaft gibt, die Region nur durch das Spektrum der eigenen Interessen in Dschibuti wahrzunehmen.
In Sana stießen die Vorschläge Francis Gutmans auf vages Wohlwollen, während die Gesprächspartner in Asmara ebenso präzise wie mißtrauische Fragen stellten.2 Stein des Anstoßes war die Frage, wie groß genau die Zone sein sollte, über die das Schiedsgericht zu befinden habe. Sollte es sich einzig um Hanisch al-Kabir handeln, wovon der Jemen ausging, oder um den gesamten Archipel, also einschließlich der Insel Sukur, wie es die Eritreer wünschten? Als der Vermittler am 29. Februar 1996 vorschlug, daß fünf Schiedsrichter über das gesamte Gebiet zwischen Breitengrad 137 10' und 167 05' – das heißt zwischen dem Dahlak-Archipel im Norden und den Inseln der Bucht von Assab im Süden – entscheiden sollten, schien er das Problem umfassend anpacken zu wollen. Zumal er auch anregte, die französischen Streitkräfte könnten bis zu einem Schiedsspruch – in unbestimmter Zeit – den ganzen südlichen Teil des Roten Meeres militärisch überwachen.
Doch es gelang dem Diplomaten nicht, einen Text abzufassen, der das Mißtrauen beider Länder hätte beseitigen können. Die Lage spitzte sich zu, und um ihren Unmut zu zeigen, inhaftierten die Eritreer einen Monat lang zwei französische Touristen, die im Roten Meer Fotos gemacht hatten. Mitte April versuchte der jemenitische Vizepräsident, eine Krise zwischen Dschibuti und Eritrea loszutreten, indem er vollkommen unbegründete Gerüchte über einen Grenzzwischenfall ausstreute, die Dschibutis Staatsschef Hassan Gouled weismachen sollten, daß Eritrea auch einen Teil seines Territoriums fordere.
Um die Situation auf eritreischer Seite zu entspannen, entsandte der Elysee- Palast einen zweiten Beauftragten, diesmal in geheimer Mission. Am 22. April flog Jean-François Deniau nach Asmara. Im eritreischen Unabhängigkeitskrieg war er einer der wenigen französischen Politiker gewesen, die Guerillatruppen der EPLF besucht und in Asmara freundschaftliche Kontakte gepflegt hatten. Sein Tête-à-tête mit Präsident Issayas Afaworke bewirkte einen Stimmungsumschwung. Dennoch blieb letztlich der von Francis Gutman verfaßte Text sehr vage. Er verzichtete darauf, das umstrittene Territorium zu definieren, und überließ diese Frage einem Schiedsgericht, das binnen fünf Monaten die Arbeit aufnehmen soll (und dessen drei Vermittler mit Hilfe Frankreichs von den beiden Ländern bestimmt werden sollten). So können beide Parteien bis auf weiteres an ihren jeweiligen Positionen festhalten.
Das Rote Meer ist eine der wichtigsten Wasserstraßen der Welt, doch seine Anrainer sehen in ihm eine bislang ungenutzte Quelle des Reichtums. In den letzten Jahren haben in Eritrea wie im Jemen bereits mehrere Ölgesellschaften (Anadarko, Mobil, Total) Explorationslizenzen erhalten. Der Ausbau der Fischerei in dem sehr fischreichen, seit mehreren Jahrzehnten geschützten Gewässer steht auf der Tagesordnung. Und nicht zuletzt setzen viele auf ein touristisches Potential der Küsten und Inseln des Roten Meeres mit ihrer strahlenden Sonne und ihrem sauberen Wasser. Das Beispiel der ägyptischen Sinaiküste weckt Hoffnungsträume. Und das französische Reisebüro Nouvelles Frontières hat in seinem Katalog 1996 bereits Ausflüge vom Jemen zu den Hanisch-Inseln angeboten!
Devisenträchtige Projekte bringen hier wie anderswo megalomane Phantasien hervor – wie etwa den riesigen Luxushotelkomplex mit Stränden und Kasinos, den ein texanischer Unternehmer bis 1998 für 22 Millionen Dollar auf der ehemaligen sowjetischen Marinebasis des Dahlak- Archipels errichten will – mit Blick auf reiche Kunden aus den Golf-Emiraten. Mehrere britische Zeitungen haben die Kämpfe im Dezember 1995 sogar als Versuch Eritreas interpretiert, ein konkurrierendes touristisches Projekt zu torpedieren ...
Die Gefahr unvorhergesehener militärischer Auseinandersetzungen bleibt bestehen. Die Hanisch-Inseln, von denen selbst die meisten Menschen in der betroffenen Region noch nie etwas gehört hatten, sind inzwischen im Jemen wie in Eritrea zu nationalen Symbolen geworden. Und jedes der beiden Länder glaubt, das Schiedsgericht werde ihm recht geben. Obschon beide Länder die französische „Hilfestellung“ gutheißen, haben sie sich in den vergangenen Monaten auf dem Waffenmarkt nach den Systemen umgesehen, die ihnen noch fehlen. Der Jemen kauft Schnellboote, Eritrea kauft Jagdflugzeuge, die entsprechenden Verträge sind bereits abgeschlossen.
Eine besondere Gefahrenquelle ist dabei die Länge der Verhandlungen. Sie verleitet die verschiedenen Gruppierungen im Innern der Länder, aus der offenen Lage politisches Kapital schlagen zu wollen: In Sana propagiert die fundamentalistische Islah-Partei eine „Mobilisierung zur Befreiung der Hanisch-Inseln“. Und die Opposition warnte Präsident Saleh, der für eine friedliche Beilegung eintritt, sie werde sich niemals einem eventuellen negativen Schiedsspruch fügen.
In Asmara bildet drei Jahre nach der Unabhängigkeit ein eherner Patriotismus nach wie vor die ideologische Basis der Regierung. Daß die jemenitischen Politiker in den letzten Wochen Vertreter der eritreischen Exil-Opposition und sogar der eritreischen Dschihad-Bewegung, die ab und zu bewaffnete Aktionen gegen die Regierung von Präsident Issayas unternimmt, mit offenen Armen empfangen haben, ruft böse Erinnerungen wach: etwa an die „arabische Einmischung“ im Unabhängigkeitskrieg und an die Unterstützung des Jemen für die Gegner der EPLF.
Die Region bräuchte dringend Stabilität, um endlich den seit Jahrzehnten überfälligen ökonomischen Entwicklungsprozeß in Gang zu bringen. Der Jemen, der sich – zuerst wegen des Golfkriegs, dann wegen des eigenen Bürgerkrieges – kaum aus seiner Isolierung befreien konnte, wird im Fall einer verschärften Konfrontation mit Eritrea ganz sicher seine Beziehungen zu Khartum intensivieren. Das aber würde auch fundamentalistischen Gruppen in den Nachbarländern, vor allem in Somalia und Saudi-Arabien, Auftrieb geben.
Die übrigen Anrainerstaaten drängen auf eine rasche Beilegung des Konflikts und unterstützen deshalb mit Ausnahme des Sudan die französische Vermittlung. Logische Konsequenz eines Schiedsspruches über die Hanisch-Inseln wäre eine Konferenz der Anrainerstaaten des Roten Meeres zur Klärung der übrigen offenen territorialen Fragen. Doch davon ist man noch weit entfernt.
dt. Bettina Schäfer
1 Im Verlauf der Kämpfe wurden zwölf eritreische und wahrscheinlich mehr als zwanzig jemenitische Soldaten getötet.
2 Nach drei Durchgängen war man Mitte April immer noch nicht über die erläuternden Fragen zum Entwurf des Einleitungstextes hinausgekommen ...
* Journalist