15.12.2006

Meldungen des Monats

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Meldungen des Monats

Schlechte Nachrichten

Die Polizei in Australien ermittelt auf der Basis des Antiterror-Gesetzes vom 6. Dezember 2005 gegen die Herausgeberin einer Studentenzeitung in Wollongong im Südosten des Landes. Jesse Moore von der Monatszeitschrift Tertangala (Rauchsignal) wird vorgehalten, am 18. Oktober an einer Konferenz zur Unterstützung der islamistischen Bewegung Hamas teilgenommen zu haben. Tatsächlich wurde auf dem Treffen über die homophobe Haltung der australischen Regierung diskutiert. Obwohl die Polizei ihren Irrtum zugegeben hat, setzt sie ihre Ermittlungen gegen die Redakteurin fort, die auch als Aktivistin gegen den Irakkrieg bekannt ist. Nach dem australischen Antiterrorgesetz kann jeder Kontakt mit einer des Terrorismus verdächtigen Person mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden. Das gilt auch für Journalisten, denen bei Recherchen über dieses Thema das Recht verweigert wird, die Quellen ihrer Informationen geheimzuhalten.

Fazel Lankarani, einer der wichtigsten Ajatollahs des Iran, hat in einer Fatwa vom 25. November dazu aufgerufen, zwei Journalisten im Nachbarstaat Aserbaidschan zu töten. Die Fatwa zielt auf den Journalisten Rafiq Nazar Oughlo Taghizadh und den Herausgeber Samir Sadaght Oughlo von der Zeitschrift Sanat (Industrie). Der iranische Ajatollah, dessen Rechtsmeinung von frommen Muslimen in Aserbaidschan angefordert wurde, hat die beiden zu „Abtrünnigen“ erklärt, die ihr Leben verwirkt hätten. Der Grund: In einem am 6. November erschienenen Artikel vertrat der Journalist die Meinung, die „europäischen Werte“ seien denen der muslimischen Länder überlegen.

Gute Nachrichten

Ein Gericht in Dänemark hat am 4. Dezember drei Mitarbeiter der Tageszeitung Berlingske Tidende freigesprochen. Michael Bjerre, Jesper Larsen und Niels Lunde hatten im April 2004 einen Artikel über fehlende Massenvernichtungswaffen im Irak verfasst. Darin nahmen sie auch Bezug auf Informationen, die ihnen ein Mitarbeiter des dänischen Geheimdienstes zugespielt hatte. Dieser Informant wurde letztes Jahr zu vier Monaten Haft verurteilt. Die Anklage gegen die beiden Journalisten Bjerre und Larsen und gegen ihren Herausgeber Lunde lautete auf „Gefährdung der Staatssicherheit“, worauf eine Höchststrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug steht. Mit dem Freispruch durch das Kopenhagener Gericht wurde anerkannt, dass der Anspruch der Öffentlichkeit auf umfassende Informationen über dem staatlichen Geheimhaltungsinteresse steht.

Der Oberste Gerichtshof von Spanien entschied am 5. Dezember, dass über den Tod des spanischen Kameramanns José Couso, der am 8. April 2003 im Irak umgekommen war, neu ermittelt werden kann. Der für den privaten spanischen Sender Telecinco arbeitende Kameramann war von einer Granate getroffen worden, die ein US-amerikanischer Panzer auf das von Journalisten bewohnte Palestine Hotel in Bagdad abgefeuert hatte. Außer Couso wurde damals auch der Reuters-Kameramann Taras Protsjuk getötet. Die US-Militärjustiz hatte die Soldaten von „Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit“ freigesprochen. Nach der höchstinstanzlichen Entscheidung von Madrid kann der Fall jetzt in Spanien neu aufgerollt und auch die Auslieferung der drei für den Beschuss verantwortlichen US-Soldaten beantragt werden.

Le Monde diplomatique vom 15.12.2006