09.03.2007

Menschenrechte auf Chinesisch

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Menschenrechte auf Chinesisch

Zornig blickt Wu Dengming den Journalisten an, der ihn nach seinem Umweltengagement gefragt hat. „Wissen Sie“, sagt der sechzigjährige NGO-Aktivist und pensionierte Hochschullehrer aus Chongqing, „es geht nicht um die Umwelt, es geht schlicht und ergreifend um ökologische Menschenrechte!“ Dann macht der von mehreren internationalen Organisationen ausgezeichnete Verfechter für eine ökologisch bessere Welt eine Pause, holt tief Luft und schildert ausführlich die Abenteuer, die er in seinem Kampf um den Schutz von Wasser und Boden erlebt hat: mit käuflichen Behörden, raffgierigen Mafiafirmen, ökologisch fahrlässigen und gewissenlosen Bauern – und obendrein auch noch mit arroganten Städtern.

Menschen wie Wu brauchen moralisches Standvermögen und sehr viel Mut. Und sie brauchen immer wieder den ultimativen Begriff der Menschenrechte, um sich für ihre Heldentaten zu motivieren. Und das Spektrum der Themen, die in den Zusammenhang der Menschenrechte gehören, erweitert sich ständig: wenn Leute ihr Dach überm Kopf verlieren, weil Immobilienfirmen mit den lokalen Obrigkeiten gekungelt haben. Für die Opfer geht es weniger darum, in einem Zivilverfahren Recht zu bekommen, als um „Wohnrecht als Menschenrecht“.

Mitte letzten Jahres wurde per Staatsdekret die traditionsreiche Privatschule Mengmutang in Schanghai geschlossen, die Lehrstube der Mutter von Menzius (chin. Mengzi), der in China als einer der wichtigsten Schüler des Konfuzius gilt. Vermittelt wurden hier nicht die Versatzstücke einer ohnehin kaum noch geltenden kommunistischen Ideologie, sondern vor allem konfuzianische Grundwerte. Der staatliche Willkürakt rief natürlich große Empörung hervor – und auch hier begnügten sich die Betroffenen nicht damit, den Sachverhalt mit einer gewissen Nüchternheit und juristisch korrekt zu beschreiben. Die Rede war vom „Menschenrecht“ auf selbst bestimmte Erziehung.

Vor kurzem erwog das Verkehrsministerium in Peking eine Verdreifachung des Benzinpreises. Statt der bislang erhobenen und zu allerlei Missbrauch einladenden lokalen Straßengebühren könnte es künftig eine erhöhte Benzinsteuer geben. Wenige Minuten nach der Veröffentlichung der Pläne kommentierte ein Blogger: „Na toll! Da es um die Menschenrechte bei uns mindestens fünfmal so gut steht wie in den USA, darf unsere Regierung auch das Fünffache des US-Benzinpreises fordern! Da braucht ihr doch nicht herumzumeckern.“ Nicht ganz so weit hergeholt, aber fast ebenso gewagt ist die im Internet hitzig debattierte Behauptung, China könne sich nicht zur Weltmacht entwickeln, ohne die Menschenrechte zu achten – als könne die unangefochtene moralische Autorität der Menschenrechte ökonomisch unsinnige Aktionen der Regierung legitimieren und tatsächlich den nationalen Größenwahn beflügeln.

An dem Menschenrechtsdiskurs in Chinas städtischer Gesellschaft beteiligt sich nicht nur die Mittelschicht, die sich gern auch zum Anwalt der Interessen der Unterschichten aufschwingt. Heute lassen sich auch Angehörige des äußerst privilegierten Establishments das Recht nicht mehr nehmen, ihre ganz persönlichen „Menschenrechte“ einzufordern: Korrupte Kader oder ihre rechtskräftig verurteilten mafiosen Komplizen lassen reihenweise Rechtsgutachten erstellen. In denen wird dargelegt, dass erstens die Todesstrafe generell abzuschaffen sei, weil sie gegen die Menschenrechte verstoße. Da aber zweitens die Zeit in China dafür noch nicht reif sei – siehe die hochschnellende Kriminalitätsrate –, gelte es zuallererst die drakonischen Strafen für Wirtschaftsdelikte abzuschaffen.

Wenn Vertreter der Oberschicht für mehr Menschenrechte plädieren, meinen sie etwas anderes als die gesellschaftliche Mitte, die auch für die Belange der Unterschicht eintritt. Chinas obere Millionen wollen keine moralische Diskussion. Sie wollen – im Namen der Menschenrechte – ihre Privilegien zementieren, die es ihnen zwar nicht de jure, aber de facto erlauben, nach Belieben zu schalten und walten.

Eine höchst umstrittene Erklärung des Obersten Volksgerichtshofes vom 23. Januar 2003 beispielsweise ging offensichtlich auf die Einflussnahme mächtiger Lobbyisten zurück: Männer, die mit unter vierzehnjährigen Mädchen geschlafen haben, sollten nicht wegen sexuellen Missbrauchs belangt werden, wenn sie von ihrer minderjährigen Partnerin getäuscht wurden oder wenn sie beweisen, dass sie nicht wussten, wie alt das Mädchen war. Zu den besonderen „Service-Angeboten“ von Fünfsternehotels in den Provinzen, die häufig unter Mitwirkung der lokalen Regierungen betrieben werden, gehören auch sexuelle Dienstleistungen sehr junger Mädchen. Wissensreiche Juristen aus dem Justizministerium haben in diesem Zusammenhang argumentiert, jeder, auch ein des sexuellen Missbrauchs Verdächtiger, sei in seiner „Willensunfähigkeit“ immer noch als vollwertiger Mensch zu achten.Tatsache bleibt jedoch: Bei Vergewaltigung und insbesondere sexuellem Missbrauch von Minderjährigen sind die Täter häufig Mächtige und Reiche, die die Not der sozial Schwachen auszunutzen wissen.

Bei der Verbreitung des Begriffs „Menschenrechte“ und den damit verbundenen kontroversen Diskursen mit fließendem Übergang von Expertenwissen zu moralisierender Stimmungsmache hält sich die chinesische Führung nicht heraus. Zwar erkennt sie grundlegende Bürgerrechte weiterhin nur auf dem Papier an, aber sie versteht es, sich die Debatte zunutze zu machen. Während die linken Politiker marxistisch wider den globalisierten Kapitalismus wettern, der mit seiner heuchlerischen Vereinnahmung der Menschenrechte nur die ihm zugrunde liegende Ausbeutung der Arbeiterklasse verschleiere, vertreten neoliberale die These, dass zu den unumstößlichen Menschenrechten insbesondere das Recht auf Eigentum gehöre. Dieses sei in allen „demokratischen, westlichen Ländern“ wenn nicht in der Verfassung, so zumindest zivilrechtlich als „heilig und unantastbar“ garantiert. Worauf linke Rechtsgelehrte zu kontern pflegen, das sei doch alles gelogen, denn noch im schamlosesten Kapitalismus gelte, dass Eigentum verpflichte.

Derartige politische Debatten um den Begriff „Menschenrechte“ sind mittlerweile mehr als harmloses Geplänkel der verschiedenen Lager geworden. Wenn der Nationale Volkskongress im März 2007 über den verbesserten Schutz von Privateigentum auch an Grund und Boden entscheidet, geht es unter anderem darum, ob die marxistische Linke sich mit der Forderung durchsetzen kann, dass jeder illegale Erwerb von Eigentum belangt, für nichtig erklärt und das Eigentum vom Staat eingezogen werden kann – und zwar fünfzig Jahre rückwirkend.

Derzeit wird – als quasireligiöse Begleitmusik zum programmatischen Machtkampf in China – auch unter Auslandschinesen wieder vermehrt über „die Erbsünde des Kapitals“ diskutiert. Viele der zumeist in westlichem Exil lebenden Dissidenten vertreten die Ansicht, die Kapitalakkumulation in China sei von vornherein nur mittels gröbster Menschenrechtsverletzungen realisiert worden. Alle heutigen Reformversuche in Richtung kapitalistischer Marktwirtschaft müssten sich mit diesen vergifteten Anfängen auseinandersetzen. Man hätte ohnehin zunächst grundsätzlich klären müssen, so die Argumentation einiger sozial bewusster, nichtmarxistischer Reformer wie der Soziologin He Qinglian in Princeton, ob das Eigentumsrecht sowie das Recht auf Eigentumserwerb über dem universellen, naturrechtlich begründeten Menschenrecht stehen dürfe.

Es ist nicht zuletzt den Überseechinesen zuzuschreiben, dass die Menschenrechte und die mit ihnen verbundenen moralischen Fragen in China auf hohem wissenschaftlichem Niveau erörtert werden – bis hin zu Fragen nach dem religiösen Fundament der Menschenrechte oder ihrer unter Umständen drohenden Aristokratisierung.

Die Opposition der Überseechinesen bezieht freilich ihre Legitimation seit jeher aus dem Kampf für die Menschenrechte. Nun entgleiten ihr jedoch immer mehr Themen, teils weil sie Gegenstand offizieller Reformen in China sind – so etwa bürgerliche Freiheiten wie freie Berufswahl und freie Wahl des Wohnortes –, teils weil etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Pressefreiheit außer der gerade entstehenden bürgerliche Mitte in China kaum jemanden interessiert.

Den politischen Kampf für mehr soziale Gerechtigkeit muss die Opposition direkt mit der Führung in Peking austragen. Und sie tut es in einem maßvoll gepflegten neuen Stil. Rechtsanwälte, die Dissidenten ebenso vertreten wie ihres Bodens beraubte Bauern, nennen sich heute „Anwälte zur Wahrung von Rechten“ (weiquan lüshi); Andersdenkende, von Anti-Aids-Aktivisten bis hin zu Umweltschützern, von Kulturbewahrern bis hin zu Frauenrechtlerinnen, nennen sich allesamt „Verfechter zur Wahrung von Rechten“ (weiquan doushi); und die freilich noch sehr schwache Bewegung, die sie angeblich verbindet, bekommt konsequenterweise den Namen „Bewegung zur Wahrung von Rechten“ (weiquan yundong). Und was ist mit den Herren in der KP-Führungsrige? Sie werden – zumindest auf der oppositionellen Website www.peacehall.com – nicht mehr als verknöcherte Ideologen oder blutrünstige Mörderbande bezeichnet, sondern als „Feinde der Wahrung von Rechten“ (weiquan de diren).

Wenn es um die Wahrung oder Missachtung von Rechten geht, steht eben am höchsten das Menschenrecht, was auch immer man in China heute darunter versteht. Shi Ming

Shi Ming ist freier Journalist für Radio, Fernsehen und Printmedien. Er wurde in Peking geboren und lebt seit 1989 in Köln.

© Le Monde diplomatique, Berlin

Le Monde diplomatique vom 09.03.2007, von Shi Ming