10.08.2007

Meldungen des Monats

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Schlechte Nachrichten

Am 16. Juli wurden im Iran zwei kurdische Journalisten von einem Revolutionsgericht in Marivan (im Nordwesten) zum Tode verurteilt. Adnan Hassanpour und Abdolvahed Botimar arbeiteten für die Zeitschrift Asou, die seit dem August 2005 auf Beschluss des Kulturministeriums verboten war. Beide hatten über die Lage der iranischen Kurden geschrieben. In dem Prozess, der hinter verschlossenen Türen stattfand, wurde Hassanpour „Spionage“ und Gefährdung der „nationalen Sicherheit“ vorgeworfen, weil er ausländischen Medien Interviews gegeben hatte. Im Iran sitzen derzeit drei weitere kurdische Journalisten in Haft.

In Niger verschärft sich die staatliche Pressezensur. Berichte über den Konflikt mit den Tuareg, die im Norden des Landes siedeln und mehr Autonomie fordern, werden zunehmend unterbunden. Am 19. Juli wurde ein einmonatiges Verbot über Sendungen von Radio France international (RFI) verhängt, die von lokalen Stationen übernommen wurden. Eine Regierungsbehörde hatte RFI-Berichte über die Situation im Norden als „unausgewogen und einseitig“ kritisiert. Schon im Juni waren drei Tageszeitungen verwarnt und eine Halbmonatszeitung für drei Monate verboten worden. Der RFI-Mitarbeiter Moussa Kaka gibt an, der Generalstabschef der Armee habe ihm am 11. Juli mit dem Tode gedroht. In Deutschland haben Staatsanwälte in Berlin, München und Hamburg Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten eröffnet. Die Journalisten hatten geheime Materialien aus dem Bundestags-Untersuchungsausschusses in Sachen CIA-Flüge verwendet, die ihnen von dritter Seite zugespielt worden waren. Die Verfahren widersprechen dem Tenor des Urteils, das das Bundesverfassungsgericht erst im Februar im „Fall Cicero“ gefällt hatte. Darin wurde erkannt, dass Durchsuchungen von Redaktionen nicht statthaft sind, wenn sie vornehmlich dem Aufspüren einer Quelle dienen. Dieses Prinzip des verstärkten Quellenschutzes wird durch die Ermittlungen in Sachen Untersuchungsausschuss außer Acht gelassen.

Gute Nachrichten

In England verwarf ein Londoner Berufungsgericht den „Knebelbeschluss“, den im Mai ein Richter verhängt hatte. Demnach sollte es verboten sein, aus regierungsinternen Dokumenten zu zitieren, die von Insidern an die Öffentlichkeit gelangen. In dem Prozess im Mai ging es um zwei Mitarbeiter der Labour-Regierung, die ein Memo über ein vertrauliches Gespräch zwischen Premierminister Blair und Präsident Bush weitergegeben hatten. Darin soll Bush die Bombardierung des arabischen TV-Senders al-Dschasira erwogen haben. Gegen die Auflage des Richters klagten die BBC, der Guardian und 15 weitere britische Zeitungen und bekamen nunmehr recht.

In Tunesien wurde der Rechtsanwalt und Menschenrechtler Mohammed Abbou am 24. Juli vorzeitig aus der Haft entlassen. Abbou war im April 2005 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er für eine Website einen Artikel verfasst hatte, der die Folter durch US-Soldaten im Irak mit der Folter von politischen Gefangenen in Tunesien verglichen hatte. Zudem hatte er die Korruption der Regierung von Präsident Ben Ali angeprangert, was das hohe Strafmaß erklären könnte. Während seiner 30 Monate im Gefängnis wurde Abbou immer wieder schikanös behandelt.

Le Monde diplomatique vom 10.08.2007