09.04.2015

Der Völkermord an den Armeniern

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Der Völkermord an den Armeniern

Offiziere und Beamte des Deutschen Reichs sahen zu von Rolf Hosfeld

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Man sieht das arktische Antlitz eines Menschen, der alle Sentimentalität überwunden hat, das Antlitz eines Menschen, der außerhalb der Schuld und ihrer Qualen steht, das Beispiel einer unbekannten, aber atemberaubenden Gattung, und es sagt: „Zwischen dem Menschen und dem Pestbazillus gibt es keinen Frieden.“

Mit solchen Worten charakterisierte Franz Werfel 1933 den Kriegsminister des Osmanischen Reichs, Ismail Enver Pascha, während einer Unterredung über das Schicksal der einheimischen Armenier zur Zeit des Ersten Weltkriegs. Die Szene spielt im August 1915, und Enver entwirft in ihr die Umrisse des Plans, einen türkisch-nationalen Staat zu gründen, der einmal in Asien die gleiche Rolle spielen soll wie Deutschland zu dieser Zeit in Europa. Als „Narkotikum des Nationalismus“ bezeichnet Werfel solche politischen Träume. Was er hier, in seinem Roman „Die vierzig Tage des Musa Dagh“ erzählt, zeugt von einer genauen Kenntnis der Mentalitätslage, in der sich die türkische Führung zu dieser Zeit befunden hat.

Auf solche medizinischen Metaphern berief sich Adolf Hitler, als er Ismail Enver vor dem Münchner Volksgericht 1924 als jemanden lobte, der in seinen Augen vorbildhaft den Geist einer neuen Nation in eine „vergiftete Welt“ getragen habe. Wusste Werfel das? Jedenfalls wusste er erstaunlich viel über die inneren Motive, die dem modernen Genozid zugrunde liegen. 100 Jahre ist es nun her, seit der Erfüllung dieser apokalyptischen Utopie weit über eine Million Armenier und andere orientalische Christen zum Opfer fielen. Es war staatlich geplanter Völkermord.

Sagte ich Völkermord? Die deutsche Reichsregierung wusste jedenfalls genau, was im Innern der Türkei vor sich ging. Bereits am 6. Juni 1915 hatte Mehmet Talat, der osmanische Innenminister, Generalkonsul Johann Heinrich Mordtmann von der deutschen Botschaft in Istanbul gegenüber offen erklärt, es sei die Absicht seiner Regierung, den Weltkrieg zu benutzen, „um mit ihren inneren Feinden – den einheimischen Christen aller Konfession – gründlich aufzuräumen, ohne durch diplomatische Interventionen des Auslands gestört zu werden“. Botschafter Hans von Wangenheim telegrafierte am 7. Juli an Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und bezog sich auf präzise Berichte, die ihm bis dahin aus allen Landesteilen zugegangen waren: Es stehe nun außer Zweifel, „dass die Regierung tatsächlich den Zweck verfolgt, die armenische Rasse im türkischen Reiche zu vernichten“.

Das war eine eindeutige Aussage. Sie bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass die deutsche Politik spätestens Anfang Juli 1915 zu der Erkenntnis gekommen war, dass die Deportationen und Massaker, die man verstärkt seit den Frühlingsmonaten in den anatolischen Provinzen beobachten konnte, dem erklärten Ziel dienten, eine ethnische Gruppe – die osmanischen Armenier – systematisch der kulturellen, politischen und physischen Vernichtung zuzuführen – und dies als Ergebnis einer staatlich gelenkten Politik. Nach heutigen rechtlichen Maßstäben – festgehalten in der UN-Konvention über Verhütung und Bestrafung des Völkermords vom 9. Dezember 1948 – handelte es sich dabei zweifelsfrei um einen Völkermord.

Diese Erkenntnis ist seit nunmehr 100 Jahren deutsches Regierungswissen, auch wenn die Bundesregierung sich heute auf den Standpunkt stellt, die Bewertung der Massaker und der Vertreibungen von 1915/16 sollte künftigen Historikerkommissionen vorbehalten bleiben. Handelt es sich dabei um einen Fall von Amnesie? Man kann jedenfalls sicher sein, dass schon die Diplomaten des Kaiserreichs eine genaue Vorstellung davon hatten, was ein im juristischen Sinn „zweifelsfreies“ Urteil bedeutet, das sich in diesem Fall auf eine Vielzahl von Indizien stützen konnte.

Seit dem Beginn des Weltkriegs hatte sich die Stimmung gegenüber den osmanischen Armeniern spürbar verschlechtert. Es hatte Hausdurchsuchungen, irreguläre Kriegsrequisitionen, Verhaftungen und politische Morde gegeben. Im Winter 1914/15 gab es in armenische Siedlungen im Grenzgebiet zum Iran zahlreiche Massaker. Im späten Frühjahr 1915 begann die systematische Deportation der armenischen Bevölkerung aus dem Osten Anatoliens.

Das alles blieb nicht unbemerkt. Überall im Land gab es deutsche, österreichisch-ungarische und US-amerikanische Konsulate, Missionsstationen, Krankenhäuser und Schulen, aber auch deutsche Militärs und Mitarbeiter der Bagdadbahn sowie Geschäftsleute, die der Botschaft in Istanbul berichteten, was sie im Innern des Landes beobachten konnten. Die Ankündigung des Innenministers Talat vom 6. Juni gegenüber Mordtmann hatte die ausgesprochen apokalyptische Komponente einer sicherheitspolitischen und bevölkerungspolitischen „Endlösung“. Das hatte unter anderem damit zu tun, dass die Führungseliten des Osmanischen Reichs stark von ideologischen Motiven beherrscht wurden und sich seit den Balkankriegen in einem permanenten mentalen Ausnahmezustand befanden.

Logik einer Vernichtungspolitik für das 20. Jahrhundert

Seit 1913 herrschte in Istanbul das System einer radikalnationalistischen Einparteiendiktatur, die den Staat zunehmend gleichschaltete. Es war politischer Vernichtungswille am Werk, dem allein während der Kriegsjahre 1915/16 etwa 1,1 Millionen Armenier und in geringerem Ausmaß auch andere orientalische Christen zum Opfer fielen. Wahrscheinlich überlebten mehr als 150 000 Armenier nur durch Zwangskonversion zum Islam und indem sie sich zu Türken assimilierten (siehe den nebenstehenden Artikel). Einer unbestimmten Zahl gelang die Flucht.

Diese geplante ethnische Säuberung wurde von den politischen Organen eines in Grauzonen operierenden „tiefen Staats“ exekutiert. Überall, so zeigen es neuere Detailstudien, waren es die ideologischen Hardliner des herrschenden jungtürkischen Komitees – ethnonationalistische Politkommissare und parteigebundene Einsatzgruppen –, die extreme exterminatorische Maßnahmen teilweise gegen den Widerstand einzelner Provinzgouverneure und Militärs durchsetzten.

Die physische Vernichtung durch diese Einsatzgruppen setzte im Osten Anatoliens oft schon unmittelbar nach der Vertreibung aus den Dörfern und Städten ein und betraf in erster Linie Männer. Die Zwangsdeportationen, Fußmärsche über lange Strecken, brachten hohe Todesraten mit sich. Die Art und Weise, wie die Vertreibungen stattfanden, zeigte nach Beobachtungen des deutschen Konsulats in Aleppo ohne Zweifel die tödliche „Methode“ einer absichtlichen Dezimierung. In den meisten Fällen war das Ziel die mesopotamische Wüste, in der ein Überleben ohnehin so gut wie unmöglich war. Damit folgte man einem systematisch durchdachten und die Erfahrungen früherer osmanischer Praktiken aufnehmenden Plan, der während seiner Durchführung kumulativ zu einer zweiten großen Massakerwelle führte.

Diese setzte mit aller Macht im Sommer 1916 ein, als zwischen Aleppo, Damaskus, dem Euphrat und Deir al-Sor in der syrischen Wüste noch etwa 500 000 Deportierte am Leben waren, eine Zahl, mit der man nicht gerechnet hatte und der man erst durch statistische Erhebungen gewahr wurde. Die Region Deir al-Sor wurde während dieser Zeit für Ausländer und Nichtmuslime zu einer Off-Limits-Zone erklärt und jede Hilfeleistung für die Deportierten strikt untersagt. Insgesamt, so neuere Berechnungen, sind dort zwischen April und Herbst 1916 um die 200 000 Armenier von Todesschwadronen systematisch getötet worden. Um die 300 000 waren bis Oktober 1916 durch Krankheit, Hunger oder Dehydrierung umgekommen. Das Jahr 1916 kennzeichnete den Höhepunkt dieser „Endlösung“ der armenischen Frage.

Alle diese Details kann man den Armenien-Akten des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts in Berlin entnehmen. Insgesamt, so der kanadische Historiker Ulrich Trumpener, dessen Urteil trotz mancher gegenläufiger Ansichten von der heutigen Forschung im Wesentlichen geteilt wird, hat die deutsche Reichsregierung die Verfolgung der Armenier weder unterstützt noch willkommen geheißen. Doch man muss ihr extreme moralische Gleichgültigkeit vorhalten und die Tatsache, dass sie keine entschiedenen Maßnahmen, selbst im Rahmen des politisch Möglichen, gegen die Verbrechen ihres Bündnispartners ergriffen hat.

Die Akteure handelten jedoch unterschiedlich. Botschafter Wolff-Metternich fand gegenüber Reichskanzler Bethmann Hollweg Ende 1915 deutliche Worte, als er ihn aufforderte, der türkischen Regierung wegen der Armenierfrage mit gravierenden Folgen zu drohen. Bethmann Hollweg war allerdings über solche Vorstöße – die in den Augen eines ganz auf den Sieg konzentrierten Politikers gesinnungsethische Träumereien waren – eher entsetzt. „Ich begreife nicht, wie Metternich diesen Vorschlag machen kann“, notierte er an den Rand des Dokuments: „Die vorgeschlagene öffentliche Koramierung [das heißt: zur Rede stellen] eines Bundesgenossen während laufenden Krieges wäre eine Maßregel, wie sie in der Geschichte noch nicht dagewesen ist. Unser einziges Ziel ist, die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig ob darüber Armenier zu Grunde gehen oder nicht. Bei länger andauerndem Kriege werden wir die Türken noch sehr brauchen.“

Wolff-Metternichs Vorgänger, Hans von Wangenheim, hatte diese Linie im Prinzip schon früh vorgegeben, auch wenn er genau wusste, was im Land vor sich ging, und gelegentlich vorsichtig versuchte, dagegen zu intervenieren. Metternich trat dagegen mit Bestimmtheit auf. Dem Großwesir teilte er Anfang Dezember 1915 unter implizitem Hinweis auf die Haager Landkriegsordnung mit, „dass die Verfolgung und Misshandlung von Hunderttausenden unschuldiger Personen keine legitime Abwehrmaßnahme eines Staates“ bilde. Andere, vor allem „zu wiederholten Malen höhere deutsche Offiziere, ohne sich der politischen Konsequenzen bewusst zu sein“, so eine Denkschrift von 1918, teilten auf skandalöse Weise die Stereotype und die Ratio der Vernichtungspolitik ihrer türkischen Bündnispartner, wenn auch in der ihnen eigenen radikalmilitärischen und nicht unbedingt genozidalen Logik.

Alles dies vor Augen, kann man von einer Mitverantwortung des Deutschen Reichs durchaus sprechen. Ein differenziertes Urteil über diese Frage ist allerdings nicht ganz einfach. Selbst Erich Ludendorff hielt die türkische Armenierpolitik für unentschuldbar, und Paul von Hindenburg sprach von einem „Erwachen der Bestie im Menschen“ und einem der „schwärzesten Kapitel in der Geschichte aller Zeiten und Völker“. Beide entschieden sich letztlich um der höheren Kriegsziele willen für die Duldung dieser Verbrechen.

Deutschland, so Isabel Hull in ihrer Untersuchung der Militärkultur des Wilhelminismus, wandte im Ersten Weltkrieg zwar auf allen Kriegsschauplätzen in extremer Weise die Standards einer existenziellen militärischen Auseinandersetzung an und nahm mit dieser Mentalität auch Kollateralschäden allergrößten Ausmaßes in Kauf. Aber es verfügte noch nicht über das exterminatorische Ethos, das die Jungtürken – nach den Worten des türkischen Historikers M. Sükrü Hanioglu eine „Avantgarde“ in vielen Unheil verheißenden Dingen – zweifelsfrei hatten.

Der Parteitag des in Istanbul herrschenden jungtürkischen Komitees für Einheit und Fortschritt sprach im Herbst 1916 rückblickend in aller Offenheit davon, dass seit einiger Zeit und besonders seit dem Ausbruch des Weltkriegs eine „Ära der Säuberungen“ angebrochen sei. Damit verbunden war eine gewaltsame „Türkisierung“ armenischen Eigentums, nach Schätzungen der Pariser Friedenskonferenz 1919/20 in Höhe von etwa 8 Milliarden Französischen Francs (nach dem Stand von 1919).

Die institutionellen und ideologischen Voraussetzungen für diese Säuberungen waren allerdings schon vor dem Krieg geschaffen worden. Nach der Errichtung des Einparteienstaats im Januar 1913 hatte man begonnen, die ethnische Zusammensetzung des Osmanischen Reichs demografisch zu erforschen, um durch social engineering eine Geografie der Loyalitäten gestalten zu können. Die Utopie eines sicheren türkischen Kernlands war ein Minimalziel der Jungtürken im Weltkrieg.

Von wachsenden Teilen der türkischen Zivilgesellschaft wird die offene Auseinandersetzung mit der Geschichte der osmanischen Armenier seit Jahren als Voraussetzung für eine demokratische Zukunft ihres Landes gesehen. Das beinhaltet auch eine kritische und geprüfte Sicht auf nationalstaatliche Gründungsmythen. Der türkische Historiker und Soziologe Taner Akcam formulierte schon Mitte der 1990er Jahre die These, die Legitimität der modernen Türkei beruhe auf einem Genozid. Damit stellte er die auf Mustafa Kemal „Atatürks“ über 36-stündige Rede („Nutuk“) von 1927 zurückgehende offizielle Staatsideologie infrage, wonach die Türkische Republik das Ergebnis des heroischen Überlebenskampfs einer dem Untergang nahen Nation war.

In Wirklichkeit, so Akcam, fand die türkische Nationenbildung im Kampf um eine soziale Realität statt, die durch ethnische, konfessionelle und kulturelle Differenzen gekennzeichnet war.

Der Genozid an den Armeniern war Teil einer gern verleugneten „dunklen Seite“ der türkischen Nationenbildung, zu der auch antigriechische, antikurdische und andere gewaltsame Maßnahmen gehörten, die alle darauf hinausliefen, Loyalität mit Ethnizität gleichzusetzen, ein Prozess, der sich bis in die jüngste Zeit fortgesetzt hat.

Regierbarkeit und demografische Homogenität wurden schon vor dem Ersten Weltkrieg zunehmend zu Synonymen und erzeugten als solche Machbarkeitsfantasien durch eine Art des social engineering, das die vitale Frage der Macht, wie Michel Foucault es einmal formuliert hat, „auf der Ebene des Lebens“ stellte. Alle diese Faktoren sind heute noch die Haupthindernisse einer offenen Vergangenheitsbewältigung in der Türkei.

Rolf Hosfeld ist Autor und wissenschaftlicher Leiter des Potsdamer Lepsiushauses. Zuletzt erschien von ihm: „Heinrich Heine: Die Erfindung des europäischen Intellektuellen“, München (Siedler) 2014, und „Tod in der Wüste. Der Völkermord an den Armeniern“, München (C. H. Beck) 2015.

© Le Monde diplomatique, Berlin

Le Monde diplomatique vom 09.04.2015, von Rolf Hosfeld