17.12.1999

Abrüstungsabkommen

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Abrüstungsabkommen

Salt 1 wurde am 26. Mai 1972 von Leonid Breschnew und Richard Nixon unterzeichnet. Der Vertrag begrenzt den Umfang der Raketenabwehrsysteme und die Zahl der Interkontinentalraketen beider Seiten.

Nichtverbreitungsvertrag (NVV), wurde 1968 unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Staaten, die vor dem 1. Januar 1967 Atomtests durchgeführt haben, dürfen ihre Atomwaffen behalten; alle anderen dürfen keine erwerben.

ABM-Vertrag über ballistische Raketenabwehr, der 1972 zwischen den USA und der UdSSR unterzeichnete Vertrag begrenzt die Zahl der Startrampen und der Abfangraketen auf jeweils 100.

Salt 2, das am 18. Juni 1979 zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion unterzeichnete „Strategic Arms Limitation Treaty“ sah eine quantitative und qualitative Begrenzung der strategischen Nuklearwaffen beider Länder vor, wurde wegen des Nato-Doppelbeschlusses vom 12. Dezember 1979 über die Stationierung von Pershing 2 und Marschflugkörpern in Europa und des sowjetischen Einmarschs in Afghanistan jedoch nicht unterzeichnet.

Washingtoner Vertrag vom 8. Dezember 1987 über den völligen Abbau aller Raketen mit einer Reichweite zwischen 5 000 und 5 500 Kilometern.

Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) wurde am 19. November 1990 unterzeichnet. Er legt für die fünf Hauptkategorien konventioneller Waffen gebietsspezifische Obergrenzen fest.

Start I. Als vorläufiger Abschluss der „Gespräche über die Reduzierung strategischer Waffen“ wurde am 31. Juli 1991 der Start-I-Vertrag unterzeichnet, mit dem sich die USA und die UdSSR zu einer Reduzierung ihres strategischen Atomwaffenarsenals um ein Drittel verpflichteten.

Amerikanisch-sowjetischer Doppelbeschluss. Das im September und Oktober 1991 unterzeichnete Abkommen sieht die Vernichtung sämtlicher taktischer Atomwaffen in Europa vor, mit Ausnahme der flugzeuggestützten Atomraketen der Vereinigten Staaten.

Protokoll von Lissabon. Am 23. Mai 1992 verpflichteten sich Weißrussland, Kasachstan und die Ukraine, die von der Sowjetunion geerbten Atomwaffen abzubauen.

Start II. Der am 3. Januar 1993 unterzeichnete Vertrag verbietet alle Boden-Boden-Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen (MIRV) und sieht den Abbau der strategischen Nuklearwaffen auf 3 500 (USA) beziehungsweise 3 000 (UdSSR) vor. Die russische Duma hat den Vertrag nicht ratifiziert.

Das Chemiewaffenabkommen von 1993 verbietet die Entwicklung, Herstellung und Lagerung von chemischen Waffen und sieht die Vernichtung der existierenden Bestände vor.

Der Vertrag von Bangkok vom 15. Dezember 1995 bestimmt Südostasien zur atomwaffenfreien Zone.

Der Vertrag von Pelindaba vom 11. April 1996 bestimmt Afrika zur atomwaffenfreien Zone.

Der Vertrag über ein umfassendes Atomtestverbot (CTBT) wurde am 24. September 1996 von 158 Staaten unterzeichnet. Indien und Pakistan verweigerten ihre Unterschrift. Die Vereinigten Staaten, Russland und China haben das Vertragswerk bisher nicht ratifiziert.

Die Konvention über ein Verbot von Antipersonenminen wurde am 2. Dezember 1997 in Ottawa unterzeichnet.

Le Monde diplomatique vom 17.12.1999