14.07.2000

Humanitäres Völkerrecht

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Humanitäres Völkerrecht

Amnesty international empfiehlt folgende Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung:

– Alle Nato-Mitgliedsstaaten sollen auf die strikte Einhaltung des I. Zusatzprotokolls zur Genfer Konvention verpflichtet werden. Es ist Aufgabe der Nato, eine gemeinsame Auslegung dieser Bestimmungen zu gewährleisten, in denen sich die höchsten Standards des humanitären Völkerrechts spiegeln müssen. – Die Nato soll nach innen wie außen ihre Befehlsstruktur klären, damit für jeden Staat und jedes Individuum, das an militärischen Operationen des Bündnisses beteiligt ist, die verschiedenen Verantwortlichkeitsebenen eindeutig definiert und bekannt sind. – Die Regeln der Kampfführung der Nato sollen in voller Übereinstimmung mit den höchsten Standards des humanitären Völkerrechts stehen. Sie sollen zudem für alle Mitgliedsstaaten einheitlich sein und im größtmöglichen Umfang veröffentlicht werden. – Die Nato soll die Zwischenfälle untersuchen, bei denen möglicherweise Regeln der Kriegsführung verletzt wurden, das gilt insbesondere für die im Bericht erläuterten Vorfälle. Die Nato-Mitgliedsstaaten sollen geeignete Straf- und Disziplinarmaßnahmen ergreifen, falls sich erweisen sollte, dass sich einzelne ihrer Bürger solcher Verletzungen schuldig gemacht haben. Zudem sollen die Opfer dieser Verstöße entsprechende Entschädigungen, auch finanzieller Natur, erhalten. Die fehlende Umsetzung solcher Maßnahmen würde die Glaubwürdigkeit der Nato hinsichtlich ihres Einsatzes für die Verteidigung der Zivilbevölkerung beeinträchtigen.

Le Monde diplomatique vom 14.07.2000