Veit Harlan – eine Karriere
VEIT HARLAN, der 1899 in Berlin geboren wurde, begann seine Karriere als Schauspieler, bevor er sich ab 1933 als Regisseur mit Filmen wie „Kreuzersonate“, „Das unsterbliche Herz“ und „Reise nach Tilsit“ einen Namen machte. Seine Verherrlichung des Führerprinzips, „Der Herrscher“, für den er 1937 den Deutschen Nationalpreis erhielt, sowie sein Film „Verwehte Spuren“, in den er Nazi-Propagandamaterial einfließen ließ, dürften Joseph Goebbels dazu bewogen haben, ihn 1940 mit der Verfilmung des „Jud Süß“-Stoffes zu beauftragen. Kurz vor Kriegsende drehte Harlan noch das NS-Durchhalteepos „Kolberg“, das 1945 in die Kinos kam.
Nach dem Krieg verteidigte er sich, die Nazis hätten seine Kunst missbraucht, er habe schließlich unter Zwang gehandelt, und Goebbels habe den letzten Schnitt des Films ohne ihn gemacht. „Die Angst der Juden vor dem Film ist lediglich auf die aufreizende Reklame zurückzuführen, nicht aber auf den Film selbst, dessen so milde Form die Juden als eine Erleichterung empfunden haben“, befand der Vorsitzende Richter Walter Tyrolf in seiner Begründung des Freispruchs 1950. Tyrolf selbst war während der NS-Zeit Staatsanwalt am Sondergericht Hamburg gewesen und hatte in mehreren Bagatellfällen wie leichtem Diebstahl und „Rassenschande“ für die Todesstrafe plädiert, die auch vollstreckt wurde. Trotzdem wurde er nach dem Ende der NS-Zeit als „unbedenklich“ eingestuft und blieb am Hamburger Gericht, wo er zeitgleich zum Harlan-Prozess auch Richter im Hamburger Euthanasie-Prozess war.
Veit Harlan setzte nach dem Freispruch seine Karriere fort mit Filmen wie „Verrat an Deutschland“ und „Anders als du und ich“.
M.L.K.