15.03.2002

Filmkunstförderung

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Filmkunstförderung

Die „Association Française des Cinémas d’Art et d’Essai“ (A.F.C.A.E.) bestand 1955 bei ihrer Gründung aus fünf Kinos. André Malraux initiierte 1959 in seiner Eigenschaft als Kulturminister ihre staatliche Anerkennung und Förderung. Heute zählt die A.F.C.A.E. 1 200 Mitglieder und setzt nicht zuletzt mit ihren Filmempfehlungslisten Qualitätsmaßstäbe (siehe auch www.art-et-essai.org).

Das Budget des Centre National de la Cinématographie (CNC) beläuft sich im Jahr 2002 auf insgesamt 483,86 Millionen Euro, darunter 142,18 Millionen Euro für allgemeine Subventionen (88,19 Millionen Euro für Produzenten und Vertriebe und 50,49 Millionen Euro für die Kinobetreiber) und 81,78 Millionen Euro für Einzelsubventionen. Detaillierte Informationen zur Lage des französischen Kinos und zur Politik des CNC unter www.cnc.fr.

Bei der „exception culturelle“ („französische Ausnahme“) handelt es sich um ein Unterstützungssystem staatlicher Stellen zur Produktion und Verbreitung kultureller Produkte, die ohne diese Leistungen kaum realisiert würden. Dazu gehört die Verpflichtung der Fernsehsender, 75 Prozent ihrer Filmausgaben in den unabhängigen Film zu investieren (Erlass vom 9. Juli 2001). In der Vergangenheit hat diese Kulturschutzpolitik dem reinen Konsumkino wirksame Akzente entgegensetzen können. Deshalb plädieren die „Unabhängigen“ in der französischen Filmbranche angesichts eines zusammenwachsenden Europas für die Ausweitung der „französichen Ausnahme“ zur „europäischen Ausnahme“.

Ph. L.

Le Monde diplomatique vom 15.03.2002, von Ph. L.