Die Abkommen
Atomwaffenverträge – Der von 62 Ländern unterzeichnete Atomwaffensperrvertrag (NPT) von 1968 verpflichtet die Signatarstaaten, die keine Atomwaffen besitzen, auf Herstellung und Erwerb zu verzichten. Der Vertrag wurde 1994 verlängert. – Die Salt-Gespräche (Strategic Arms Limitation Talks) zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion mündeten 1972 in die Unterzeichnung des Salt-1-Abkommens, das Obergrenzen für strategische Nuklearwaffen festlegt. Salt 2 wurde 1979 unterzeichnet, aber nie ratifiziert. – Der ebenfalls 1972 unterzeichnete ABM-Vertrag (Anti-Ballistic Missile Treaty) zwischen den USA und der Sowjetunion begrenzt die beidseitig erlaubte Zahl von Raketenabwehrsystemen. – Das Start-1-Abkommen (Strategic Arms Reduction Talks) wurde 1991 unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Vereinigten Staaten und Russland eine bestimmte Zahl an Atomsprengköpfen abzubauen. Eine weitere Verringerung brachte Start 2 im Jahr 1993. Start 3 wurde vom US-Kongress bisher nicht ratifiziert. – Der Vertrag über ein umfassendes Atomtestverbot (CTBT) von 1995 wurde von 165 Staaten unterzeichnet, darunter auch Russland und die USA. Nur 92 Länder haben den Vertrag bisher ratifiziert; die USA gehören nicht dazu.
Biologische und chemische Waffen – Das 1972 unterzeichnete Übereinkommen über ein Verbot biologischer Waffen wurde von 144 Staaten ratifiziert. – Am 15. Januar 1993 unterzeichneten 125 Staaten das Übereinkommen über ein Verbot chemischer Waffen, das auch die Vernichtung existierender Chemiewaffenbestände vorsieht. Die Konvention wurde bisher von 145 Staaten ratifiziert.
Konventionelle Waffen – Die Ottawa-Konvention über das Verbot von Antipersonenminen wurde im Februar 1997 unterzeichnet und trat am 1. März 1999 in Kraft. Die Vereinigten Staaten ratifizierten das Übereinkommen nicht. – Die Genfer Konvention von 1980 verbietet eine Reihe von Waffentypen (Brandbomben, Blendlaser, Antipanzer- und Antipersonenminen). Die vier Protokolle können einzeln unterzeichnet werden. Die Vereinigten Staaten lehnten die Unterzeichnung des Protokolls über Brandbomben (Napalm) ab.
Vereinbarungen ohne rechtsverbindlichen Charakter – Das Wassenaar-Abkommen vom Dezember 1995 wurde von 33 Ländern unterzeichnet, die High-Tech-Waffen herstellen und exportieren. Es legt fest, welche Technologien nicht in bestimmte Länder ausgeführt werden sollen. – Das Raketentechnologie-Kontrollregime von 1987 regelt, welche ballistischen Technologien nicht exportiert werden sollen.