12.07.2002

Chemiewaffenverbot

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Chemiewaffenverbot

DAS am 12. Januar 1993 in Paris unterzeichnete Übereinkommen über das Verbot von chemischen Waffen untersagt die Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Verwendung und Ausfuhr von Chemiewaffen. Bis spätestens 2007 sollen sämtliche Chemiewaffenstände vernichtet werden – mit Ausnahme von Tränengas, das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erlaubt bleibt.

Die Durchsetzung des Verbots erweist sich jedoch als recht problematisch, obwohl das Verifikationsregime unangekündigte Vor-Ort-Inspektionen vorsieht. Dass bestimmte Substanzen Bestandteil chemischer Waffen sind, lässt sich leicht verbergen, indem man sie an unterschiedlichen Orten herstellt und erst im letzten Augenblick zusammenmischt. Die Organisation für das Verbot von chemischen Waffen (OPCW) ist mit der Aufgabe betraut, die Einhaltung der Konvention zu überwachen. Der OPCW-Generaldirektor wird alle vier Jahre gewählt, wobei üblicherweise der Vertreter eines Signatarstaats der Dritten Welt den Posten erhält, während der stellvertretende Generaldirektor aus den Reihen der Industrieländer kommt.

Le Monde diplomatique vom 12.07.2002