13.12.2002

Patente Bakterien

zurück

Patente Bakterien

EIN Patent sichert einer Erfindung das befristete alleinige Recht der kommerziellen Verwertung. Ursprünglich bezog sich das auf Verfahren und Erzeugnisse, auf chemische Stoffe nur, wenn es um ein Herstellungsverfahren ging. Heilverfahren sind ebenso wie Körperteile und Lebewesen ausgeschlossen. Bei Naturstoffen wie Antibiotika bezieht sich das Patent auf Isolierung und Reinigung. Mit der neuen Biotechnologie ist die Unterscheidung von Erfindung und Entdeckung unscharf geworden. So wurde ein (allerdings angefochtenes) Patent auf die Herstellung der so genannten Harvard-Maus vergeben, in deren Erbgut ein Gen mit technischen Mitteln so eingepflanzt worden war, dass die Tiere Krebs bekamen. Es wurde versucht, Patente auf die Sequenz von Genen zu erlangen, die Automaten und Computer als Bruchstücke isoliert haben. Heute verlangt man von einem Gen-Patent, dass nicht nur die Sequenz, sondern auch seine biologische Funktion und die technische Verwendung beschrieben werden. Das bereitet erhebliche Schwierigkeiten, weil eine biologische Funktion sich anders als bei einem technischen Konstrukt (z. B. Patentschloss) nicht isoliert definieren lässt, sondern nur im Zusammenhang eines lebenden Organismus. Dafür sind stets viele Gene, nicht nur ein einziges, ursächlich beitragend. Außerdem ist fast jedes Gen an zahlreichen Funktionen des Organismus beteiligt, sodass (wie im von Sulston erwähnten Fall des CCR5) ein Patent Gültigkeit beansprucht für Verwendungen, die der „Erfinder“ gar nicht erkannt hatte. Schließlich ist strittig, wie groß der „geistige“ Anteil der Erfindung am Erzeugnis ist. So wird heute die Polymeraseketten-Reaktion (PCR) zur Kopierung von Genabschnitten universell eingesetzt. Das Patent gebührt „eigentlich“ gewissen Bakterien, die auf das Leben in heißen Quellen spezialisiert sind und dafür das hitzebeständige Eiweiß entwickelt haben. Der weitgehende Schutz der PCR (heute ebenfalls angefochten) wirkt als Sperre für viele denkbare technische Anwendungen in der biomedizinischen Diagnostik. Ebenso sperrt ein Patent auf das Brustkrebsgen BRCA1 die Entwicklung von besseren Diagnoseverfahren für andere Genvarianten.

JENS REICH

Le Monde diplomatique vom 13.12.2002, von JENS REICH