09.08.2018

Schweine vor Gericht

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Schweine vor Gericht

Im christlichen Europa galten Tiere über Jahrhunderte als schuldfähig

von Laurent Litzenburger

Prozess gegen eine Sau und ihre Ferkel, 1457 Illustration aus dem 19. Jahrhundert.
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Im Jahr 1408 fanden im Königreich Frankreich zwei ungewöhnliche Gerichtsverhandlungen statt. In Pont-de-l’Arche (Herzogtum Normandie) und in Saint-Mihiel (Herzogtum Bar) wurden Schweine, die man beschuldigte, Kinder getötet zu haben, zum Tod durch Erhängen verurteilt. Gut zwei Jahrzehnte zuvor war eine ebenfalls wegen Kindsmord angeklagte Muttersau für schuldig befunden und als Mensch geschminkt vor den Schweinen aus der Gegend hingerichtet worden.1

Solche Prozesse scheint es vom 13. Jahrhundert bis in die Neuzeit im ganzen christlichen Abendland gegeben zu haben. Die meisten der bekannten Fälle ereigneten sich im 16. Jahrhundert. Mit der Aufklärung – als auch die Hexenverfolgung allmählich nachließ – hörten die Prozesse gegen Tiere bald auf. Da sie aber insgesamt eher selten vorkamen, galten sie in den Augen vieler Historiker lange als bloße Überbleibsel einer archaischen Rechts­praxis.

Der US-amerikanische Soziologe Edward Payson Evans (1831–1917) zählte für die Zeit zwischen dem Mittelalter und dem 19. Jahrhundert in ganz Europa etwas mehr als 200 Fälle.2 Für das Königreich Frankreich kommt der französische Mediävist Michel Pastoureau auf gut 60 Tierprozesse zwischen 1266 und 1586. Im Herzogtum Lothringen und im Herzogtum Bar sind zwischen dem 14. und dem 18. Jahrhundert 34 Fälle in Archiven dokumentiert, zu denen aber noch weitere Funde hinzukommen könnten. Von einer Mehrzahl der Tierprozesse weiß man ohnehin nur indirekt aufgrund von Buchhaltungsunterlagen und getätigten Ausgaben für Verhandlung und Hinrichtung. Daraus lässt sich schließen, dass die Prozesse selbst nichts Merkwürdiges waren, was eigens erwähnt werden musste.

Noch erstaunlicher ist, dass die Verhandlungen gegen Tiere denselben gerichtlichen Ritualen folgten wie Prozesse gegen Menschen. Tiere wurden als mit Bewusstsein ausgestattete Wesen begriffen, die über einen eigenen Willen verfügten, für ihre Taten Verantwortung trugen und in der Lage waren, den Urteilsspruch zu verstehen. So wurde 1457 in Savigny (Herzogtum Burgund) eine Muttersau mitsamt ihren sechs Ferkeln beschuldigt, ein fünfjähriges Kind getötet zu haben. Der Besitzer hatte Anwälte zu seiner Verteidigung, die Tiere jedoch nicht. Der Mann musste zur Strafe lediglich die Gerichtskosten erstatten, während die Muttersau für schuldig befunden und zum Tod durch Erhängen verurteilt wurde. Ihre Ferkel entgingen dem Galgen, weil niemand ihre Mitschuld bezeugen konnte.

Während der Beweisaufnahme wurden die Tiere genau wie Menschen oft in Vorbeugehaft genommen und zuweilen streng bewacht. 1408 in Saint-Mihiel erhielten beispielsweise mehrere Armbrustschützen für einen zweitägigen Wachdienst bei einem wegen Kindsmord angeklagten Schwein zehn Sous „Trinkgeld“. In Pont-de-l’Arche dauerte die Inhaftierung 24 Tage.

Die Rolle der Justiz war mit dem Urteil beendet. Die Vollstreckung oblag der öffentlichen Gewalt. Wie bei den Gerichtsverhandlungen gegen Menschen fielen die Urteile je nach Kontext sehr unterschiedlich aus: Das Verfahren konnte eingestellt werden, wenn das Opfer seine Verletzungen überlebte, wie 1416 in Hennecourt (Vogesen) der Fall. Manchmal wurden die Beschuldigten mangels Beweisen freigesprochen (wie die Ferkel in Savigny). Umgekehrt konnte aber auch eine ­ganze Herde hingerichtet werden, wenn der Schuldige nicht zu ermitteln war.

Das Urteil für mörderische Tiere war dasselbe wie für Menschen: Tod durch den Strang. Zuweilen ließ man ihre Kadaver noch eine Zeitlang demonstrativ am Galgen hängen, damit das in Szene gesetzte Recht seine abschreckende Wirkung entfaltete.

Zwar wurde gelegentlich auch Katzen und Bullen der Prozess gemacht, doch die kindsmörderischen Schweine waren bei Weitem in der Überzahl. Schließlich waren sie damals auf dem Land und in den Städten sehr verbreitet. Sie liefen frei durch die Straßen, über Plätze und Friedhöfe. Und obwohl sie sich oft als Müllabfuhr betätigten, waren sie den städtischen Behörden wegen der drohenden Verschmutzung der Wasserstellen ein Dorn im Auge. Der Herzog von Lothringen erließ deshalb 1607 eine Verordnung, die es den Einwohnern von Nancy untersagte, in der Stadt Schweine zu züchten.

Außerdem stellten die Tiere eine Gefahr für kleine Kinder dar, die allein zu Hause blieben, während die Erwachsenen auf dem Feld arbeiteten. Aus spätmittelalterlichen Testamenten geht hervor, welche Sorgen sich Bauern um das Wohl ihrer Kinder machten, bis diese das Alter erreicht hatten, um sich gegen Hunde und Schweine zur Wehr zu setzen. In Frankreich, England und anderswo in Europa wurden die Gerichte nicht müde, den Familien einzuschärfen, besser auf ihren Nachwuchs und ihr Vieh aufzupassen.

Neben den Strafprozessen vor weltlichen Gerichten gab es die Verfahren vor den geistlichen, die eine noch längere Tradition hatten. Diese ansonsten mit kirchlichen Angelegenheiten befassten Gerichte führten auch Prozesse gegen Insekten und Nagetiere, die Nutzpflanzen Schaden zugefügt hatten. Beim ersten bezeugten Fall (1120 in Laon) ging es um Mäuse und Raupen. Im Herzogtum Lothringen, das bis 1766 Teil des Heiligen Römischen Reichs war, gab es zwischen 1692 und 1733 vier Fälle, an denen sich das Grundmuster rekonstruieren lässt. Spuren solcher Prozesse finden sich bis ins 19. Jahrhundert hinein.

Wenn ländliche Gemeinschaften bestimmte Schädlinge nicht unter Kontrolle bekamen, baten sie ein kirchliches Gericht um Hilfe. Dieses schickte Gesandte, die die beschuldigten Insekten oder Nagetiere aufforderten, „persönlich“ vor dem Tribunal zu erscheinen. Während der Verhandlung befahl der Richter einem der Angeklagten, sich mitsamt den Seinen von den bedrohten Feldern zurückzuziehen. Kamen die Schädlinge der Aufforderung nach, dankte die Gemeinde Gott mit Gebeten. Wenn die Plage fortbestand, war das ein Zeichen dafür, dass Gott die Menschen für ihre Sünden bestrafen wollte. Das Gericht ordnete dann eine Prozession mit den örtlichen Würdenträgern an, die mit einem Bann gegen die Schädlinge zu enden hatte.

1719 traf der Bann die Heuschrecken, die es auf die Felder der Gemeinde Tomblaine bei Nancy abgesehen hatten, und neun Jahre später die Käfer, die die Weinreben im Dorf Eulmont befallen hatten. Begründet wurden diese Prozesse mit der Störung des gottgewollten natürlichen Gleichgewichts.

Wilde Tiere finden fast nur im Zusammenhang mit Hexenprozessen Erwähnung. Satan nahm gemeinhin die Gestalt eines Wolfs an, den er unter seine Kontrolle brachte, um Vieh oder einzelne Menschen anzugreifen oder Kinder zu fressen. Hexen und Zauberern schrieb man dieselbe Macht zu wie ihrem unheilvollen Meister; auch sie konnten im Körper einer Ratte, eines Hasen, eines Raben oder eines streunenden Hunds erscheinen. Das einzige Tier, das sowohl in Hexen- als auch in Tierprozessen auftauchte, war die Katze. In ihrer Gestalt soll der Leibhaftige Erwachsene im Schlaf oder Kinder in ihrer Wiege heimgesucht haben.

Um diese Rechtspraktiken zu erklären, wurden zahlreiche Vermutungen angestellt: In ihnen zeige sich das Fortbestehen des volkstümlichen Aberglaubens; durch sie habe man eine die Allgemeinheit betreffende Bedrohung abwenden oder den Artgenossen des hingerichteten Tiers Angst einflößen wollen; es handle sich um Versuche, die natürliche und soziale Ordnung umzukehren, ähnlich wie beim Karneval et cetera.

Bislang ist noch kein Gesetzestext aufgetaucht, der die Möglichkeit andeutet, gegen solche Prozesse Beschwerde einzulegen. Denn diese Verbrechen griffen die Fundamente der Gesellschaft an: Gewalt gegen Kinder verletzte das Heiligste, und Schädlingsbefall auf den Äckern gefährdete die Gemeinden in ihrer Existenz und Stabilität.

Mit dem französischen Religionsphilosophen René Girard lässt sich hier das Sündenbock-Motiv erkennen. Obwohl die Richter die verhandelten Verbrechen auch als ein Zeichen eines größeren gesellschaftlichen Problems hätten sehen könne, suchten sie die Ursache für das, was die Gesellschaft schwächte, in den jeweils beschuldigten Einzelwesen.3

Die Prozesse reagierten auch auf eine religiöse Verunsicherung in den vorindustriellen Gesellschaften. Aus ihnen spricht der Wille, die von Gott geschaffene Hierarchie zwischen Mensch und Tier wiederherzustellen. Schließlich hätte Gott den Menschen nach seinem Ebenbild geschaffen und ihm aufgetragen, „über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels, über das Vieh, über die ganze Erde und über alle Kriechtiere“ zu walten (Genesis, 1,26).

Die Gerichtsverhandlungen gegen Tiere, die diese Hierarchie verletzten, hatten die Aufgabe, die kosmische Ordnung wieder in Kraft zu setzen. Sie stellten einen gesellschaftlichen Schutzmechanismus dar und waren damit Teil eines ideologischen Systems, das sich „aus geistigen Repräsentationen, aus Riten und Verhaltensweisen an der Schnittstelle zwischen dem Bewussten und dem Unbewussten zusammensetzte, um der Welt Bedeutung zu verleihen und auf sie einzuwirken“.4

Die Prozesse waren ein Ausdruck von Anpassung und Widerstand angesichts des stets engen Zusammenlebens mit Tieren aller Art. Sie halfen, das Unerhörte zu rationalisieren und dem Menschen die Handlungshoheit zurückzugeben.

1 Michel Pastoureau, „Une Histoire symbolique du Moyen Âge occidental“, Paris (Seuil) 2004.

2 Edward Payson Evans, „The Criminal Prosecution and Capital Punishment of Animals“, London (William Heinemann) 1906.

3 René Girad, „Les Origines de la culture“, Paris (Fa­yard) 2004.

4 Amaury Chauou, „Le Roi Arthur“, Paris (Seuil) 2009.

Aus dem Französischen von Uta Rüenauver

Laurent Litzenburger forscht am Centre de recherche universitaire lorrain d’Histoire (CRULH).

Le Monde diplomatique vom 09.08.2018, von Laurent Litzenburger