12.03.2015

Zum Feind erklärt

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Zum Feind erklärt

Vor 500 Jahren begann die Verfolgung der Sinti und Roma in Europa von Wolfgang Wippermann

Zum Feind erklärt
Kasten: Gadsche und Roma

Verkundschafter der christen lant“ seien die Personen, „so sich ziegeiner nennen“, stellte der in Freiburg tagende Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation am 4. September 1498 fest.1 Gemeint waren die Roma, die beschuldigt wurden, Spione der Türken zu sein, denn das sei „glauplich anzeigt“ worden. Daher sollten den Roma alle Geleit- und Schutzbriefe entzogen und ihnen verboten werden, im Lande herumzuziehen und Handel zu treiben. Wer sich diesem Beschluss widersetze oder wieder einwandere, könne von jedermann tätlich angegriffen und getötet werden, ohne dafür von den Gerichten bestraft zu werden.

Damit wurden die Roma, wie einige Forscher meinen, für vogelfrei erklärt. Das ist nicht ganz richtig, denn nur formal geächtete Personen konnten nach mittelalterlicher Rechtsauffassung zum Tode verurteilt werden. In ganz schweren Fällen wurde ihnen dann eine christliche Bestattung verwehrt. Ihre Leichen wurden verscharrt oder den Vögeln und Wölfen zum Fraß vorgeworfen. In der zynischen Umdeutung des ursprünglich positiv gemeinten Begriffs wurde diese gerichtlich angeordnete Praxis als „vogelfrei“ bezeichnet. Gemeint war nicht mehr „frei wie ein Vogel“, sondern „frei für die Vögel“.

Doch der Beschluss des Freiburger Reichstags beinhaltete keine Vogelfreierklärung der Roma, sondern eine gegen die Roma gerichtete Feinderklärung. Genauer gesagt war es eine europäische Feinderklärung. Abgegeben wurde sie zwar nur vom Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, doch dieses Reich verstand sich immer noch als Fortsetzung des von Karl dem Großen erneuerten Römischen Reiches, das schon von den mittelalterlichen Zeitgenossen als „Europa“ bezeichnet worden ist.

Zu diesem „Europa“ gehörten auch Länder, die wie Frankreich, England und die Schweiz zwar nicht oder nicht mehr zum Römischen Reich gehörten, sich aber dennoch mit ihm verbunden fühlten. Daher übernahmen sie den Beschluss des Reichstags und riefen ebenfalls dazu auf, die Roma aus ihren Territorien zu vertreiben. Frankreich setzte das bereits 1504 um. Seit 1514 wurden die Roma aus den Schweizer Städten vertrieben; 1530 aus England und 1541 auch aus Schottland ausgewiesen. 1557 folgte Polen dem gesamteuropäischen Beispiel.

Die schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts in das Heilige Römische Reich Deutscher Nation und seine europäischen Nachbarländer eingewanderten Roma zu Türken zu erklären, also zum Erzfeind der katholischen Welt, ist vor allem deshalb absurd, weil die Roma mehrheitlich keine Muslime, sondern Christen waren.

Der die „Zigeuner“ betreffende Beschluss sollte vor allem vom Scheitern des Freiburger Reichstags ablenken. Hatten die dort vertretenen Stände doch den Antrag Kaiser Maximilians abgelehnt, ihm Steuergelder für einen Krieg gegen die Türken zur Verfügung zu stellen. Diese Weigerung veranlasste den darüber mehr als erbosten Maximilian zu dem überlieferten Ausspruch, wonach „von den deutschen Fürsten Thaten für das allgemeine Wohl des Reiches hoffen, heißt Trauben von Diesteln (zu) erwarten“. Um nicht unverrichteter Dinge nach Hause zu gehen, fassten die Stände schließlich Beschlüsse über die Kleider- und Weinordnung, gegen das Bettelwesen und gegen die „Zigeuner“.

Ob der Ausweisungsbeschluss des Reichstags lange geplant oder improvisiert war, hatte für die betroffenen Roma keine Bedeutung. Schließlich hatten sie sich nichts zuschulden kommen lassen. Sie waren keine Spione der Türken oder gar Feinde der „christen lant“ und stellten somit auch keine Bedrohung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung des Reiches dar.

Schon deshalb widersetzten sie sich der Ausweisung. Das war verständlich, denn wohin hätten die Roma auch gehen sollen? Eine Rückkehr in ihre türkisch gewordene Heimat oder gar in ihr indisches Ursprungsland kam nicht infrage. Es blieb nur die Flucht von einem deutschen Territorium ins andere beziehungsweise von einem europäischen Staat in den nächsten.2

Um dies zu verhindern, erließen die deutschen Fürstentümer und europäischen Staaten „Zigeunergesetze“, in denen allen Roma schwerste Strafen angedroht wurden, die es wagten, das entsprechende Territorium zu betreten. Diese Strafen3 reichten vom Auspeitschen und Brandmarken bis zum Aufhängen am nächsten Baum und verstießen gegen alle bisher geltenden mittelalterlichen Rechtsordnungen. Etwas Vergleichbares hat es in der gesamten europäischen Rechtsgeschichte nicht gegeben. Allen anderen Delinquenten, seien es Diebe, Mörder oder „Hexen“, haben die Richter eine individuelle Schuld nachweisen müssen, um sie bestrafen zu können.

Dass die Richter das Schuldeingeständnis der Angeklagten auch durch Folter erzwingen konnten, war nach der damals geltenden Rechtsordnung legitim. Absolut illegitim waren aber die von den Exekutiven und keineswegs von den Judikativen verhängten „Zigeunerstrafen“. Durchgeführt wurden sie auch nicht von den dazu befugten Richtern und Scharfrichtern, sondern von Polizisten und ganz gewöhnlichen Bürgern. Zu diesem Zweck fanden regelrechte und auch so genannte „Zigeunerjagden“ statt, bei denen einzelne und ganze Gruppen von Roma aufgespürt und zusammengetrieben wurden, um gleich an Ort und Stelle aufgehängt zu werden.

Nur die Kinder der Roma wurden im Allgemeinen verschont und gegen Zahlung in die Obhut eines „gadsche“ (siehe nebenstehendes Glossar) gegeben. In einigen deutschen Territorien konnte man sich noch im 18. Jahrhundert einen „Zigeunerjungen“ oder ein „Zigeunermädchen“ kaufen.

Liest man die in der frühen Neuzeit erlassenen europäischen „Zigeunergesetze“ und die aus nahezu allen Teilen Europas überlieferten Berichte über die „Zigeunerjagden“, so fragt man sich, wie die Roma überleben konnten. Dabei gilt es zu bedenken, dass die frühneuzeitlichen Staaten nicht über die Mittel und Institutionen verfügten, um die „Zigeunergesetze“ konsequent umzusetzen. Das staatliche Gewaltmonopol war begrenzt. Das nutzten die Roma, indem sie sich ihrer Verfolgung durch Flucht entzogen oder sich zur Wehr setzten.

So schlossen sich zu größeren und kleineren Gruppen zusammen, zu denen sich auch andere Außenseiter der frühneuzeitlichen Gesellschaft gesellten. Diese Gruppen wurden von den Obrigkeiten wiederum zu „Banden“ beziehungsweise „Zigeunerbanden“ erklärt. Nun sah man in den Roma nicht mehr Agenten des äußeren türkischen Feindes, sondern Repräsentanten des inneren Feindes.

Eine Ausnahme bildeten die „gitanos“ genannten spanischen Roma, für die der Vertreibungsbeschluss des Reichstags Anfang des 16. Jahrhunderts aufgehoben wurde.4 Dies geschah jedoch nicht aus einem Unrechtsbewusstsein heraus, sondern aus rein utilitaristischen Überlegungen. Man brauchte schlicht die Arbeitskraft der „gitanos“ auf den spanischen – teilweise auch südamerikanischen – Plantagen und als Rudersklaven auf den Galeeren.

Die rechtliche und soziale Lage der geduldeten spanischen Roma war also keineswegs besser als die der übrigen Roma, die ständig herumziehen mussten, um ihrer Verfolgung zu entgehen.

Und wie erging es den Roma, die in den von den Türken beherrschten Balkanländern blieben?5 Ihre rechtliche und soziale Lage war zunächst keineswegs schlecht, wurden sie doch von ihren neuen osmanischen Herren toleriert. Dies traf nicht nur auf die Roma zu, die zum Islam konvertierten, sondern auch auf jene, die ihrem christlichen Glauben treu blieben.

Die türkischen Verwalter der Balkanländer ließen es jedoch zu, dass die Roma von den christlichen Adligen und Geistlichen entrechtet, ausgebeutet und versklavt wurden. Die Herrscher der im europäischen Teil des Osmanischen Reiches wieder entstandenen und neu gegründeten christlichen Fürstentümer und Staaten änderten daran nichts. In Rumänien beziehungsweise in den damaligen Fürstentümern Moldau und Walachei wurde die Roma-Sklaverei erst 1856 aufgehoben.6

Dass es bis zu diesem Zeitpunkt auch in Europa noch Sklaven gab, wurde anscheinend gar nicht wahrgenommen. Das ist bemerkenswert angesichts der äußerst scharfen Kritik an der Sklaverei in den amerikanischen Südstaaten. Eine vergleichbare Empathie mit den rumänischen Roma-Sklaven hat es damals offensichtlich nicht gegeben.

Im ausgehenden 19. Jahrhundert flohen einige der aus der Sklaverei befreiten, aber gleichwohl noch immer entrechteten, diskriminierten und ausgebeuteten Roma aus den Balkanländern nach Mittel- und Westeuropa. Doch die osteuropäischen Roma waren in Westeuropa keineswegs willkommen. Man versuchte alles, um ihnen die Niederlassung und die Einbürgerung zu verwehren. Sie wurden wie ihre Vorfahren im 15. Jahrhundert zu Feinden Europas und zu Fremden im eigenen Land erklärt. Als Begründung dienten die gleichen antiziganistischen Vorurteile, welche die Europäer gegenüber den alteingesessenen Roma hatten.

Dabei wurde bewusst übersehen, dass sich die osteuropäischen Roma von den westeuropäischen im Hinblick auf ihre Religion, Kultur und Sprache sowie soziale Lebensweise unterschieden. Sie waren keine katholischen, sondern orthodoxe Christen oder Muslime. Ihre Kultur und Sprache war von der ihrer balkanischen Nachbarn beeinflusst, und sie waren noch ärmer als ihre westeuropäischen Verwandten.

Dennoch sollte man diese Unterschiede nicht zu hoch einschätzen oder gar von den „Rom-Völkern“ sprechen. Die europäischen Roma sind Angehörige eines Volkes, das sich von den anderen europäischen Völkern in zweierlei Hinsicht unterscheidet: Zum einen, weil es viel negativer bewertet und stereotypisiert wird. Zum anderen, weil das Roma-Volk nicht als ein europäisches Volk wahrgenommen wird.

Fußnoten: 1 Abschied des Freiburger Reichstags vom 4. September 1498 über die „Zigeuner“, in: „Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I.“, Bd. 6: „Reichstage von Lindau, Worms und Freiburg 1496–1498“, Göttingen 1979, S. 737. 2 Joachim S. Hohmann, „Geschichte der Zigeunerverfolgung“, Frankfurt am Main (Campus) 1981; Rüdiger Vossen, „Zigeuner. Roma, Sinti, Gitanos, Gypsies zwischen Verfolgung und Romantisierung“, Frankfurt am Main (Ullstein) 1983. 3 Einige sind abgedruckt in: Wolfgang Wippermann, „Geschichte der Sinti und Roma in Deutschland. Darstellung und Dokumente“, Berlin 1997, S. 62 ff. 4 Siehe María Helena Sánchez Ortega, „ ‚Dieser wichtige Zweig der Landesordnung …‘ Zur Geschichte der Zigeuner in Spanien bis zum Ende des 18. Jahrhunderts“, Frankfurt am Main (Peter Lang) 1993. 5 David Crowe und John Kolsti, „The Gypsies of Eastern Europe“, Armonk (E. C. Sharpe Publishers) 1991. 6 Viorel Achim, „The Roma in Romanian History“, Budapest/New York (Central European University Press) 2004. Auszug aus: Wolfgang Wippermann, „Niemand ist ein Zigeuner. Zur Ächtung eines europäischen Vorurteils“. Das Buch erscheint am 2. April in der edition Körber-Stiftung. Wir danken dem Verlag für die Abdruckrechte. © edition Körber-Stiftung, Hamburg 2015. Wolfgang Wippermann ist Professor für Neuere Geschichte an der FU Berlin.

Gadsche und Roma

Gadsche: „Gadsche“ heißt im Romanes „Bauer“ und wird von den Roma als Fremdbezeichnung für alle Nichtroma benutzt.

Gitanos / Gypsies: Die spanischen und englischen Bezeichnungen gehen auf die griechische Fremdbezeichnung der Roma als „Ägypter“ zurück. Sowohl die griechischen als auch die englischen und spanischen Fremdbezeichnungen waren und sind negativ konnotiert. Daher werden sie von den heutigen Roma abgelehnt.

Roma: „Roma“ (im Singular bedeutet „rom“ verheirateter Mann, weiblich „romni“; Plural: „romnija“) ist die Selbstbezeichnung für das gesamte Volk der Roma, das aus verschiedenen Stämmen besteht.

Sinti: „Sinti“ (Einzahl: „sinto“, weiblich „sintiza“; Plural „sintize“) ist die Selbstbezeichnung der Roma und ihrer Nachfahren, die Anfang des 15. Jahrhunderts nach Mitteleuropa eingewandert sind. Die Herkunft des Begriffs ist unklar. Einige sind der Meinung, dass damit auf eine indische Region angespielt wird, die „Sindh“ genannt wird.

Sinti und Roma: „Sinti und Roma“ ist die Selbstbezeichnung der Roma, die von dem „Zentralrat deutscher Sinti und Roma“ vertreten werden. Dank des Engagements seines Vorsitzenden Romani Rose hat sich die Begriffsbildung „Sinti und Roma“ in der deutschen Öffentlichkeit weitgehend durchgesetzt.

Zigeuner: Die deutsche Fremdbezeichnung der Roma als „Zigeuner“ stammt aus dem Griechischen. Die Griechen haben die Roma, die schon im 10. Jahrhundert nach Europa eingewandert sind, als „atsingganoi“ bezeichnet. Wahrscheinlich weil sie der Meinung waren, dass die „atsingganoi“ der gnostischen Sekte der „athinganoi“ (Unberührbaren) angehörten, die wegen ihres Teufelsglaubens verketzert wurde. Ähnliche Vorwürfe trafen auch die „atsingganoi“. Daher war schon die griechische Fremdbezeichnung der Roma negativ besetzt. Dennoch haben sich auch die Roma, die zu Beginn des 15. Jahrhunderts nach Deutschland gezogen sind, nicht gegen die Bezeichnung „atsingganoi“ gewehrt. Im 16. Jahrhundert wurde der ursprünglich aus dem Griechischen stammende Begriff unter Verwendung des Verbs „ziehen“ und des Substantivs „Gauner“ eingedeutscht. Mit dieser sprachlich und inhaltlich falschen Ableitung wurde suggeriert, dass es sich bei den „Zigeunern“ um herumziehende Gauner handeln würde.

Der Zigeiner

Gott ist der Wahrheit Steg, folg Pilger diesen Weg. Warsager und Zigeiner-Kunst vergleichen sich verdeckten Assen. Sie machen einen blauen Dunst, Warnung sey nur nicht vergessen: Daß wann man dir die Hand betracht, Du deinen Schubsack nehmst in acht. Kupferstich von 1698/akg

Le Monde diplomatique vom 12.03.2015, von Wolfgang Wippermann