10.12.2015

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Schlechte Nachrichten

Am 29. November wurde in Ägypten der Journalist Ismail Alexandrani verhaftet. Der Experte für islamistische Bewegungen wurde bei seiner Rückkehr aus Berlin auf dem Kairoer Flughafen von den Staatssicherheitsbehörden in Gewahrsam genommen. Er wird beschuldigt, falsche Informationen verbreitet zu haben und der verbotenen Organisation der Muslimbrüder anzugehören. Der Journalist ist der ägyptischen Regierung wegen seiner Recherchen und Berichte über die Sinai-Halbinsel ein Dorn im Auge. Über die Rolle der Dschihadisten auf dem Sinai publizierte Alexandrani auch eine Analyse in der Le Monde diplomatique vom September 2014 (zum Stand der Pressefreiheit in Ägypten siehe auch den Beitrag auf Seite 11).

In Thailand wurde die International New York Times (INYT) vom 1. Dezember ganz offen zensiert. Auf Seite 6 blieb der Raum unbedruckt, auf dem ein Artikel des INYT-Reporters Thomas Fuller über die Wirtschaftskrise in Thailand stehen sollte. Die Druckerei Eastern Printing PCL hatte sich geweigert, den Text zu drucken, der sich mit der desolaten Lage unter der thailändischen Militärregierung beschäftigt. Dieselbe Druckerei hatte schon am 22. September die gesamte Asien Ausgabe der INYT nicht gedruckt, weil sie einen Bericht über den schlechten Gesundheitszustand von König Bhumibol und die Frage der Thronfolge enthielt.

Vor den Parlamentswahlen in Venezuela vom 6. Dezember hat das Informationsministerium eine Art vorbeugender Zensur eingeführt. Seit dem 30. November müssen ausländische Journalisten, die über die Wahlen berichten wollen, ein Papier unterschreiben, das sie unter anderem darauf verpflichtet, „genaue und relevante Informationen zu übermitteln“. Diese vage Formulierung erlaubt es der Regierung, Verfasser unliebsamer Berichte mit dem Entzug der Akkreditierung zu bestrafen. Die venezolanische Mediengewerkschaft SNTP hat dieses Vorgehen verurteilt.

Gute Nachricht

Nachdem der am 14. November für Frankreich ausgerufene Ausnahmezustand um drei Monate verlängert wurde, ist wenigstens die damit verbundene Möglichkeit einer Pressezensur beseitigt. Die Nationalversammlung hob am 19. November Artikel 11 des Notstandsgesetzes von 1955 auf, der eine vollständige Kontrolle aller Pressepublikationen, Rundfunksendungen, Filmvorführungen und Theatervorstellungen vorsieht. Aufgehoben wurde auch die Bestimmung, die eine Durchsuchung von Redaktionen ohne richterliche Anordnung ermöglicht hatte. Eine Gruppe von 20 Abgeordneten versuchte vergeblich, die Gesetzesänderung zu verhindern. Sie wollten die Möglichkeit staatlicher Zensur erhalten und begründeten dies mit einer angeblich „mangelhaften Berichterstattung der Medien“ nach den Pariser Attentaten vom Januar 2015.

Le Monde diplomatique vom 10.12.2015