12.02.2010

Wer macht was?

zurück

Wer macht was?

Unter die Kategorie „private Militärdienstleister“ fallen zwei Arten von Unternehmen. Private Sicherheitsdienste (Private Security Companies, PSC) bieten eine Palette von Dienstleistungen an: Wartung militärischer Geräte, Personenschutz, Ausbildung regulärer Soldaten, Luftraumüberwachung, Minenräumung und Beratung, bis hin zum Wiederaufbau von militärischer Infrastruktur und Versorgungswegen.

Private Militärfirmen (Private Military Companies) beschäftigen Söldner und nehmen direkt an Kampfhandlungen teil. Durch ihre Intervention können sie den Verlauf eines Konflikts oder einer politischen Krise erheblich und zuweilen entscheidend beeinflussen.

Mit der Tendenz zur Privatisierung des Kriegs stellt sich die Frage, welcher Status privaten militärischen Auftragnehmern und ihren Angestellten zukommen soll: Handelt es sich um Söldner im bisherigen Verständnis oder um reguläre Soldaten? Stehen sie im Fall einer Gefangennahme unter dem Schutz des Kriegsrechts? Welche Verantwortung tragen sie für ihre Handlungen, und welche Gerichte sind für sie zuständig? Werden Kriegsverletzte und Angehörige vom Staat oder vom Arbeitgeber versorgt?

In der nationalen Rechtsprechung der meisten EU-Staaten sind private Militärfirmen bis heute nicht vorgesehen. In Deutschland besteht für sie weder die Pflicht zur Registrierung noch ein Lizensierungssystem. Beides wurde in einem Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD vom 12. November 2008 gefordert; ein entsprechendes Gesetz ist bislang nicht zustande gekommen. Auch hat die Bundesrepublik die UN-Konvention gegen die Rekrutierung, Verwendung, Finanzierung und Ausbildung von Söldnern zwar unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert, obwohl sie schon 2001 in Kraft getreten ist.

Le Monde diplomatique vom 12.02.2010