12.03.2015

REPORTER OHNE GRENZEN FÜR PRESSEFREIHEIT Meldungen des Monats

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REPORTER OHNE GRENZEN FÜR PRESSEFREIHEIT Meldungen des Monats

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Schlechte Nachrichten

Am 26. Februar wurde der Blogger Avijit Roy in Bangladesch ermordet. Mehrere Männer überfielen den Gründer der Website für „freies Denken“ und seine Frau (mukto-mona.com) in Dhaka auf offener Straße mit Macheten. Roy erlag seinen Kopfwunden, seine Frau wurde schwer verletzt. Zu der Tat bekannte sich die Terrorgruppe Ansar al-Islam. Sie habe sich an den USA rächen wollen, erklärte die Gruppe. Avijit Roy lebte zum Teil in den USA und besaß auch die US-Staatsbürgerschaft. Das brutale Attentat erinnert an die Ermordung des Bloggers Rajib Haider, der im Februar 2013 ebenfalls mit Macheten angegriffen wurde. Auch in diesem Fall hat sich Ansar al-Islam zu der Tat bekannt und im November 2014 eine Liste künftiger Opfer veröffentlicht. Bislang haben die Behörden bedrohte Blogger, die von Islamisten der Blasphemie bezichtigt werden, nicht etwa geschützt, sondern mit der Schließung ihrer Blogs reagiert.

In Mazedonien werden die Telefone von Journalisten systematisch abgehört. Am 25. Februar spielte Zoran Zaev, Vorsitzender der oppositionellen Sozialdemokratischen Partei (SDSM), auf einer Pressekonferenz die Mitschnitte von Lauschangriffen vor, die sowohl regierungsfreundliche Redakteure als auch kritische Journalisten betrafen. Zaev beschuldigte Ministerpräsident Nikola Gruevski und dessen Cousin, Geheimdienstchef Saso Mijalkov, die Überwachung angeordnet zu haben. Im Februar war bereits aufgedeckt worden, dass der Geheimdienst die Telefone von mehr als 20 000 Bürgern abgehört hat. Gruevski hat die Echtheit der Mitschnitte nicht bestritten, beschuldigte seinerseits aber Zaev, für einen ausländischen Geheimdienst zu arbeiten, der auch für die Abhöraktion verantwortlich sei.

Die Pressefreiheit im Königreich Marokko wird in den letzten Monaten zunehmend eingeschränkt. Zuletzt wurden am 16. Februar zwei französische TV-Journalisten abgeschoben, die für den Sender France 3 eine Reportage über die ökonomische und soziale Lage des Landes vier Jahre nach dem „marokkanischen Frühling“ machen wollten. Jean-Louis Perez und Pierre Chautard wurden während eines Interviews im Büro der marokkanischen Menschenrechtsvereinigung (AMDH) festgenommen, die vom Innenministerium beschuldigt wird, „die Aktionen der Sicherheitskräfte zu unterminieren“. Das Filmmaterial der beiden Journalisten wurde beschlagnahmt. Im Januar war ein französisches Journalistenteam, das für den Sender France 24 eine Diskussionsveranstaltung filmen wollte, von der Polizei an ihrer Arbeit gehindert worden. Selbst eine Konferenz über investigativen Journalismus, die die deutsche Friedrich-Naumann-Stiftung in Rabat für den 22. Januar geplant hatte, wurde vom marokkanischen Innenministerium behindert.

Gute Nachricht

Das höchste Gericht von Kenia hat acht Passagen der umstrittenen Novellierung des Sicherheitsgesetzes (SLAA) für verfassungswidrig erklärt. Dazu gehört auch eine Bestimmung, mit der die Meinungs- und Medienfreiheit eingeschränkt würde. Die Klage hatte die kenianische Kommission für Menschenrechte angestrengt. Das im Dezember 2014 verabschiedete Gesetz enthält im Abschnitt 12 eine Strafandrohung gegen Medienberichte, die „angetan sind, öffentliche Unruhe zu erzeugen, oder zu Gewaltaktionen aufrufen oder den öffentlichen Frieden stören“. Die Regierung hat bereits erklär, dass sie das Urteil anfechten wird und dass alle beanstandeten Bestimmungen bis zur endgültigen Entscheidung in Kraft bleiben werden.

Le Monde diplomatique vom 12.03.2015