12.10.2012

REPORTER OHNE GRENZEN FÜR PRESSEFREIHEIT Meldungen des Monats

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Schlechte Nachrichten

Am 26. September wurde in Syrien der Korrespondent des iranischen Senders Press TV erschossen. Der Syrer Maya Nasser wurde am Schauplatz des Bombenanschlags auf das militärische Hauptquartier im Zentrum von Damaskus zum Opfer eines Heckenschützen. Auch der libanesische Journalist Hussein Mortada, der für den iranischen (arabischsprachigen) TV-Sender al-Alam arbeitet, wurde beschossen und schwer verletzt. Die syrische Organisation Ansa al-Islam, die den Sprengstoffanschlag organisiert hatte, verneinte die Verantwortung für die Schüsse auf die Journalisten. Nasser ist der zwölfte Medienarbeiter, der in Syrien seit März 2011 ums Leben gekommen ist. Das elfte Opfer war der oppositionelle Filmer Abdel Karim al-Oqda, der die Gewalttaten von regimetreuen Soldaten in vielen Videos dokumentiert hat. Er wurde am 19. September bei einer Aktion von Regierungstruppen in Hama getötet.

Dem Reporter der französischen Nachrichtenagentur AFP in Marokko wurde am 4. Oktober die Akkreditierung entzogen. Zur Begründung erklärte das Kommunikationsministerium in Rabat, Omar Bouksy habe einen „unprofessionellen Bericht“ über die Wahlen in Tanger verfasst. Der Journalist hatte über die Authentizitäts- und Modernitätspartei (PAM) geschrieben, deren Gründer Fuad Ali El Himma stehe König Mohammed VI. nahe. Dabei weiß alle Welt, dass der Exinnenminister El Himma ein alter Freund des Königs ist und dass die PAM gegründet wurde, um die Monarchie zu stabilisieren.

Im Staat Jammu und Kaschmir im Norden Indiens nehmen die Übergriffe gegen Journalisten besorgniserregend zu. Am 26. September wurde Azhar Qadri, der für die unabhängige Zeitung Kashmir Tribune arbeitet, von Polizisten geschlagen und festgenommen, während er vor einem Regierungsgebäude protestierende Studenten interviewte. Obwohl sich Qadri als Journalist identifizierte, wurde er von einem Dutzend Polizisten getreten und geschlagen. Er wurde festgenommen und erst wieder freigelassen, nachdem er unterschrieben hatte, dass er keine Klagen gegen die Polizei vorzubringen habe.

Gute Nachricht

In Kolumbien hat Generalstaatsanwalt Eduardo Montealegre erstmals anerkannt, dass die Folterung von Journalisten durch die regierungsnahen „Paramilitärs“ ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ darstellt. Damit korrigierte der oberste Strafverfolger sein Urteil über den Fall der Journalisten Jineth Bedoya Lima. Die Reporterin der Tageszeitung El Espectador war am 25. Mai 2000 von drei Mitgliedern der AUC (Vereinigte Bürgerwehren Kolumbiens) entführt, gefoltert und vergewaltigt worden. Die AUC waren seit 1997 dem kolumbischen Militär im Kampf gegen die Guerillaorganisation Farc zur Hand gegangen. 2005 waren die Verbrechen der Paramilitärs durch ein Gesetz quasi amnestiert worden. Da dieses Gesetz jedoch nicht für „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gilt, können die drei im Fall Bedoy Angeklagten nicht mehr von der Amnestie profitieren.

Le Monde diplomatique vom 12.10.2012