12.10.2017

Straflos in Damaskus

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Straflos in Damaskus

Viele der in Syrien verübten Kriegsverbrechen sind gut dokumentiert. Trotzdem bleiben Anklagen eine Seltenheit

von Emmanuel Haddad

Oppositionelle im Gefängnis von Damaskus SERGEY PONOMAREV/laif
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Carla del Ponte hat frustriert aufgegeben. „Ich kann nicht in dieser Kommission bleiben, die einfach nichts tut!“1 Im August legte sie ihr Amt als Sonderermittlerin der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen in Syrien nieder. Die ehemalige Chefanklägerin des Kriegsverbrechertribunals in Den Haag (ICTY) verlässt das am 23. August 2011 ins Leben gerufene UN-Gremium, weil sie „nur als Alibi-Ermittlerin“ eingesetzt worden sei. Der syrischen Regierung wirft sie „schreckliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vor, aber auch die Opposition bestehe „nur noch aus Extremisten und Terroristen“.

Del Pontes medienwirksamer Abgang kam einer Ohnmachtserklärung gleich, rief aber immerhin in Erinnerung, dass die syrische Regierung völlig straflos geblieben ist.2 Zwar begehen alle an dem Konflikt beteiligten Parteien, insbesondere bewaffnete islamistische Gruppen, Verbrechen und Gräueltaten. Doch das Assad-Regime ist laut dem Syrian Network for Human Rights (SNHR) für 92,2 Prozent aller zwischen März 2011 und März 2017 getöteten Zivilisten verantwortlich. Das SNHR ist eine 2011 von dem syrischen Aktivisten Fadel Abdul Ghani gegründete NGO und gehört zu einem internationalen Bündnis, das sich für das Konzept der „Schutzverantwortung“ einsetzt.

Nach diesem – nicht unumstrittenen – Prinzip, das beim UN-Weltgipfel 2005 anerkannt wurde, ist es vorrangige Pflicht eines jeden Staats, seine Bevölkerung vor Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Weiterhin hat die internationale Gemeinschaft alle geeigneten Mittel zum Schutz der Zivilbevölkerung zu ergreifen – militärische Maßnahmen im Rahmen eines UN-Sicherheitsratsmandats eingeschlossen.

Gewiss, die Europäische Union und die USA haben Sanktionen gegen das Assad-Regime verhängt. Mehr als 250 Syrer dürfen zurzeit nicht in die EU und die USA einreisen, ihr Auslandsvermögen ist eingefroren. Diese Sanktionen betreffen auch 67 staatliche Einrichtungen, darunter die syrische Zentralbank. Hinzu kommen ein Ölembargo und Einschränkungen bei bestimmten Investitionen und Exporten. Doch ein internationales Gerichtsverfahren gegen die verantwortlichen Politiker wurde nicht in die Wege geleitet.

An belastenden Dokumenten fehlt es nicht. Seit Beginn des Volksaufstands 2011 haben die syrische Menschenrechtsbeobachtungsstelle Viola­tions Documentation Center (VDC) und das Syrian Center for Media and Freedom of Expression (SCM) zahlreiche Informationen über die Foltermethoden und das Verschwindenlassen von Personen in den geheimen Ge­fängnissen des syrischen Regimes geliefert.

Die VDC-Gründerin Razan Zai­tou­neh, die 2011 den Sacharow-Preis erhielt, wurde im Dezember 2013 zusammen mit vier weiteren VDC-Mitgliedern in der Region Ost-Ghuta nahe Damaskus entführt. Syrische Opposi­tions­netzwerke vermuten die bewaffnete Gruppe „Armee des Islam“ als Täter, die das Gebiet damals kontrollierte.

Mazen Darwish, Leiter des SCM und ebenfalls Menschenrechtsanwalt, wurde im Februar 2012 zusammen mit 13 Mitarbeitern seiner Organisation vom syrischen Geheimdienst verhaftet und gefoltert. Im August 2015 kam Darwish wieder frei, im selben Jahr erhielt er den Unesco-Preis für Pressefreiheit. In einem UN-Bericht heißt es: „Die Regierung lässt Menschen verschleppen, um die Opposition zum Schweigen zu bringen und Angst im Umfeld der Demonstranten zu verbreiten.“3

2013 flüchtete ein syrischer Militärfotograf, der nur unter dem Decknamen „Caesar“ bekannt ist, mit 53 275 Aufnahmen aus dem Land. Die Fotos belegen die systematische Folter und die Massenhinrichtungen in den syrischen Kerkern. Durch die akribische Auswertung der Bilder gelang es Human Rights Watch, 6786 in Assads Gefängnissen getötete Personen zu identifizieren.4 Für Nadim Houry, Direktor der Nahost-Abteilung von HRW, sind die Fotos ein „authentischer und belastender Beweis für Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Amnesty International berichtet von mindestens 13 000 erhängten Häftlingen im Zen­tral­gefängnis von Sednaja.5

Auch wenn es keinen Zweifel gibt, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden: Welches Gericht kann sie verfolgen? Russland und China blockierten 2014 einen Resolutionsentwurf Frankreichs, der die Anrufung des IStGH aufgrund schwerer Verbrechen aller Konfliktparteien in dem Bürgerkriegsland vorsah. Da Syrien nicht zu den 124 Staaten gehört, die das Römische Statut6 ratifiziert haben, kann allein der UN-Sicherheitsrat den IStGH ­beauftragen, Ermittlungen aufzunehmen.

Das einzige verbleibende Mittel im Kampf gegen die Straflosigkeit ist das sogenannte Weltrechtsprinzip. Es ermöglicht nationalen Gerichten die Verfolgung der Verantwortlichen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in einem anderen Land. Dieses Ziel verfolgt die Commission for International Justice and Accountability (CIJA), gegründet 2012 von Stephen Rapp, vormals US-Sonderbotschafter für Kriegsverbrechen, und William Wiley, ehemaliges Mitglied des IStGH und der Anklagebehörde des ICTY. Wiley berichtet, dass es der CIJA mithilfe von etwa 50 Ermittlern in Syrien und den angrenzenden Ländern gelungen sei, „über 70 000 offizielle Dokumente außer Landes zu bringen“.

Die darin enthaltenen Informationen beweisen laut Wiley die Existenz einer „Entscheidungskette für die systematische Anwendung von Folter in den Gefängnissen, die bis in die Spitze der syrischen Regierung reicht“. Die CIJA hat zusätzlich zu ihren eigenen Ermittlern hunderte Personen für die Untersuchung von Kriegsverbrechen ausgebildet. Mit den vor Ort gesammelten Beweisen unterstützt die von mehreren westlichen Ländern finanzierte Kommission, deren Sitz aus Sicherheitsgründen geheim gehalten wird, nationale Gerichte bei ihren Ermittlungen und arbeitet mit zwölf europäischen und nordamerikanischen Staaten zusammen. Diese können laut Weltrechtsprinzip auf ihrem Hoheitsgebiet jede Person juristisch verfolgen, die unter dem Verdacht steht, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt zu haben. 2016 wurde eine Liste mit 409 Verdächtigen erstellt, gegen die die CIJA Anklageschriften vorbereitet hat.

Geschmuggelte Fotos aus dem Folterzentrum

Im Oktober 2016 zog der Franko-Syrer Obeida Dabbagh gemeinsam mit dem Internationalen Dachverband der Menschenrechtsligen (FIDH) vor die Abteilung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen des Landgerichts Paris. Der Bruder und der Neffe des 64-jährigen Ingenieurs waren im November 2013 verhaftet und in das besonders berüchtigte Mezzeh-Gefängnis in Damaskus gebracht worden.

Nach zwei Jahren ohne Nachrichten entdeckte Obeida schließlich das leblose Gesicht seines Bruders auf einem der „Caesar“-Fotos. Die FIDH-Anwältin Clémence Bectarte unterstreicht die Bedeutung des Falls: „Bis dato war das Weltrechtsprinzip nur angewandt worden, um Mitglieder dschihadistischer Gruppen wegen Terrorverdachts zu belangen. Kein Verfahren hatte zuvor auf die Verantwortlichen des syrischen Regimes gezielt – trotz erdrückender Beweise für ihre Verbrechen.“

Der erste Kriegsverbrecherprozess gegen Angehörige der bewaffneten syrischen Opposition fand im Februar 2015 in Schweden statt. Mohannad Droubi, ein geflüchteter ehemaliger Kämpfer der Freien Syrischen Armee, wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Im Februar dieses Jahres wurde ebenfalls in Schweden eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Asylbewerber Haisam Omar Sakhanh verhängt. Er soll 2012 als Mitglied einer Rebellengruppe an der Hinrichtung von sieben Regierungssoldaten in der syrischen Provinz Idlib beteiligt gewesen sein.

Im März 2017 wurde in Spanien die erste Strafanzeige gegen Funktionäre des syrischen Regimes gestellt. Das Madrider Büro der auf Anklagen wegen Menschenrechtsverletzungen spezialisierten internationalen Kanzlei Guernica 37 klagte im Namen einer Syrerin mit spanischen Pass, die auf einem der furchtbaren „Caesar“-Fotos ihren Bruder entdeckt hatte: Sein ausgezehrter Leichnam lag neben anderen auf dem Boden des Militärgefängnisses 248 in Damaskus. Etwa zur gleichen Zeit erstattete in Deutschland der Menschenrechtsanwalt und ehemalige Gefangene Mazen Darwish zusammen mit sechs anderen Folteropfern Strafanzeige ­gegen sechs Beamte des Assad-Regimes.

Ende September wurde in Schweden dann erstmals ein Soldat der syrischen Armee für ein in Syrien begangenes Verbrechen verurteilt. Der Verurteilte, Mohammad Abdullah, war vor drei Jahren als Flüchtling nach Schweden gekommen. Er wurde allerdings nicht wegen Kriegsverbrechen verurteilt, sondern lediglich wegen „Verletzung der persönlichen Würde“ seines Opfers. Andere Flüchtlinge hatten Abdullah auf einem bei Facebook geposteten Foto identifiziert, auf dem er mit einem Fuß auf einer Leiche posierte. Seine Strafe: acht Monate Gefängnis.

Im Zuge ihrer Untersuchung der Gräueltaten, die der IS an der jesidischen Minderheit im irakischen Distrikt Sindschar beging, identifizierten CIJA-Ermittler 34 beteiligte IS-Funktionäre und 49 Sklavenhalter.7 Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte stufte die Verbrechen des IS gegen die Jesiden als Völkermord ein; das französische Netzwerks „Christen des Orients in Gefahr“ beschuldigte den IS, Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den christlichen Minderheiten im Irak und in Syrien begangen zu haben, und erstattete im Februar 2016 in Paris Anzeige gegen unbekannt.

Im Dezember 2016 schuf schließlich die UN-Vollversammlung einen „internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus“ zur Unterstützung der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen für die in Syrien begangenen schwersten völkerrechtlichen Verbrechen und ihrer strafrechtlichen Verfolgung.8 Am 19. Juli gab die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini bekannt, Europa werde den Mechanismus mit 1,5 Millionen Euro unterstützen, und erklärte, die Verantwortlichen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssten „so bald wie möglich verfolgt werden“.

Doch im Vorfeld der neuen Friedensgespräche, die im Oktober in Genf stattfinden sollen, forderte der UNO-Gesandte für Syrien Staffan de Mistura die Opposition auf, „realistisch zu sein und einzusehen, dass sie den Krieg nicht gewonnen“ habe. Und der ehemalige Botschafter der USA in Syrien, Robert Ford, sagte in einem Interview: „Assad hat gewonnen und er wird an der Macht bleiben. Vielleicht wird er nie zur Rechenschaft gezogen werden.“9

„Die Mühlen der Justiz mahlen langsam“, seufzt Clémence Bec­tarte vom FIDH, und auch ihr Mandant Obeida Dabbagh beklagt, dass sich seit seiner Aussage vor dem Landgericht Paris im vergangenen Jahr „absolut nichts getan“ habe. Die Verurteilung von Abdullah Mohammed in Schweden sehen allerdings viele als Hoffnungszeichen, dass in Zukunft zumindest vereinzelt Verantwortliche des Regimes zur Verantwortung gezogen werden. Auch CIJA-­Gründer Wiley bleibt optimistisch: „Ob es nun zwei, fünf oder zehn Jahre dauert – ich bin mir sicher, dass die Verantwortlichen des syrischen Re­gimes früher oder später auf einer Anklagebank sitzen werden.“

1 Zitiert nach Blick, Zürich, 6. August 2017.

2 Vgl. Akram Belkaïd, „Syrische Chemiewaffen. Die UNO ermittelt, Schuldige nennt sie nicht“, Le Monde diplomatique, Mai 2017.

3 Untersuchungskommission des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte für Syrien, „Without a trace: Enforced disappearances in Syria“, 19. Dezember 2013.

4 „If the dead could speak: Mass deaths and torture in Syria’s detention facilities”, Human Rights Watch, Dezember 2015.

5 „Syria: Human slaughterhouse: Mass hangings and extermination at Saydnaya Prison, Syria“, Amnesty International, Februar 2017.

6 Syrien und 31 weitere Staaten, darunter die USA, Russland und Israel, haben das Statut zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert. Andere Länder wie Saudi-Arabien, China und die Türkei haben es nicht einmal unterschrieben.

7 Interview mit William Wiley, BBC, 3. August 2016.

8 www.un.org/depts/german/gv-71/band1/ar71248.

9 The National, Abu Dhabi, 28. August 2017.

Aus dem Französischen von Richard Siegert

Emmanuel Haddad ist Journalist.

Le Monde diplomatique vom 12.10.2017, von Emmanuel Haddad