09.06.2016

TTIP in Grün

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TTIP in Grün

Freihandel für angebliche Öko-Güter

von Bernhard Pötter

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Es klang wie ein fantastisches Versprechen: „Ein freierer Handel kann den Klimawandel bekämpfen und überall zu mehr Nachhaltigkeit beitragen“, schrieb 2014 der US-Anwalt und Politiker James Bacchus, der für das Weltwirtschaftsforum in Davos arbeitet. Es gebe die „sehr reale Aussicht, dass das erste bindende globale Abkommen zum Klimaschutz von unerwarteter Seite kommt: der Welthandelsorganisation WTO.“

Bacchus und viele andere WTO-Freunde setzen ihre Hoffnung auf ein neues Abkommen über „grüne Güter“, das Environmental Goods Agreement (EGA). Parallel zu den umstrittenen Verhandlungen über eine Transatlantische Freihandelszone (TTIP) wird es derzeit unter Hochdruck – und von der Öffentlichkeit kaum beachtet – in Genf ausgehandelt. Mit dem EGA wollen die EU und 16 Staaten, darunter die USA und China, Zölle auf Solaranlagen, Windräder oder Kläranlagen senken oder ganz abschaffen. Die Idee wurde vor zwei Jahren in Davos geboren und sollte parallel zum Klimagipfel von Paris unterschriftsreif sein: ein TTIP+ für Ökos, das mehr Wachstum und mehr Freihandel plus mehr Umweltschutz verspricht.

Die Verbreitung von High- und Lowtech-Geräten, die für sauberen Strom oder für bessere Luft sorgen, soll also nicht mehr durch Zölle behindert werden. In der Theorie ist es ein Win-win-win-Konzept. Ohne solche Abgabenbelastung könnte „die grüne Wirtschaft“ weltweit gestärkt und der Zugang zu grünen Techniken verbilligt werden, wirbt die EU-Kommission für das EGA-Projekt.1

Der globale Handel mit „grünen“ Gütern wächst rasant. Sein Volumen wird sich zwischen 2011 und 2020 mehr als verdoppeln (von 866 Milliar­den auf 1,9 Billionen Dollar), schätzen Experten.2 Bei der Verteilung dieses immer größer werdenden Kuchens wollen möglichst viele Länder mit am Tisch sitzen. Die 21 Apec-Länder des asiatischen Raums einigten sich bereits 2012 auf eine Liste mit 54 Produktgruppen, für die bis 2015 die Zölle, die teilweise bis zu 35 Prozent betragen, auf maximal 5 Prozent gesenkt werden sollten. Dazu gehören Solaranlagen, Windräder, Anlagen für die Sortierung und Verbrennung von Müll, Dampfturbinen, Wasserfilter oder Bodenbeläge aus Bambus.

Solche Listen sind das Material, aus dem in den EGA-Verhandlungen ein umfassendes und vor allem globales Abkommen entstehen soll. Das US-Handelsministerium schwärmt bereits von einem weltweiten Markt, auf dem „bis zu einer Billion Dollar pro Jahr“ umgesetzt werden. Für das eigene Land verspricht es verbilligten Zugang zu Ökotechniken, die nicht nur die Umwelt besser schützen, sondern US-Herstellern helfen, „gute grüne Jobs“ zu schaffen. Auch das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf die Vorteile für das Exportland Deutschland und die Käufer von Green Tech made in Ger­many.

Bei den EGA-Verhandlungen liegt bislang eine nicht öffentliche Liste von etwa 380 Produkten auf dem Tisch. Sie reicht von der Lokomotive über ­Mofas, Feuerholz und Staubsauger bis zu Kühlschränken und Klimaanlagen.

Dass man den Handel mit solchen Gütern erleichtern und verbilligen will, zeigt, dass die 1994 gegründete Welthandelsorganisation (WTO) ihren selbst definierten Daseinszweck bislang nicht erfüllt hat. Sie sollte nicht nur bessere soziale, wirtschaftliche und ökologische Lebensbedingungen, sondern auch eine „nachhaltige Entwicklung“ fördern.

In diesem Sinne hat die WTO in ihrer „Doha Entwicklungsagenda“ von 2001 speziell für Umweltgüter und Umweltdienstleistungen „die Reduktion oder gegebenenfalls die Abschaffung von Zöllen und nichtzollartigen Handelshemmnissen“ gefordert. Allerdings sind die Staaten mit der Umsetzung dieser Ziele seither nicht weit vorangekommen.

Deshalb haben 13 WTO-Mitgliedstaaten die Initiative ergriffen und am 24. Januar 2014 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos die Gespräche über ein „Environmental Goods Agreement“ eröffnet, das auf der Apec-Liste aufbauen soll. An den EGA-Verhandlungen sind derzeit 17 Staaten beziehungsweise Staatengruppen beteiligt: die USA, China, die EU, Hongkong, Taiwan, Austra­lien, Kanada, Norwegen, Schweiz, Neuseeland, Japan, Singapur, Türkei, Israel, Costa Rica, Südkorea und Island. Innerhalb dieser G 17 werden heute etwa 90 Prozent des Welthandels für Umweltgüter abgewickelt. Bei dieser Initiative handelt es sich um „plurinationale Gespräche“ und nicht um WTO-Verhandlungen. Sollte in diesem Kreis aber ein EGA-Abkommen zustande kommen, könnten diesem auch andere Staaten beitreten.

Schon die Definition, was ein „Umweltgut“ ist, war heiß umkämpft. Der Vertragsentwurf löst das Problem mit folgender Formulierung: „Umweltgüter sind solche Produkte, die in Anhang I aufgeführt werden.“ Welche Produkte aus welchen Gründen auf der EGA-Liste stehen, ist allerdings ähnlich undurchsichtig wie bei TTIP. Die Gespräche finden innerhalb eines kleinen Zirkels von Beamten und Diplomaten statt, die teilweise auch die Nachhaltigkeitskapitel von TTIP verhandeln. Protokolle werden nicht veröffentlicht.

Auf der Liste im Anhang I stehen bislang (Stand April 2016) 380 Produkte, aufgeteilt auf zehn Gruppen: Luftreinhaltung, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, erneuerbare Energien, Umweltmessgeräte, umweltfreundliche Produkte, Sanierungsverfahren, Lärmbekämpfung, Wasserqualität und Abfallwirtschaft.

Von der EU wurden unter anderem folgende Produkte auf die Liste gesetzt: Isolierstoffe aus Holz, Wolle und Glas, intelligente Stromzähler, Wasserrohre, schwimmende Barrieren und Roboter zur Bekämpfung von Ölunfällen, Biomasse-Heizkessel, Transportbänder für Recyclinganlagen, Pumpen, Wasserturbinen, Enzyme und Mikroorganismen zur Wassersäuberung, Wärmepumpen, Metallschredderanlagen und Kameras zur Umweltüberwachung.3

Wie die bisherigen EGA-Verhandlungen zeigen, ist es allerdings gar nicht so einfach, die Welt per Freihandel zu retten. Eigentlich sollte der Vertrag bis zum UN-Klimagipfel in Paris im Dezember 2015 fertig sein. Das hat nicht geklappt. Auch auf der WTO-Konferenz in Nairobi konnte im Dezember nur ein Vertragsentwurf verabschiedet werden. Im Februar und März wurde zäh weiterverhandelt, als Termin für eine Einigung ist jetzt Mitte 2016 vorgesehen. Bei der OECD-Ministerkonferenz Ende Juni soll das Thema auf höchster Ebene debattiert werden: EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat einen Termin mit dem US-Chefverhandler Michael Froman.

Aus Sicht der Kritiker dient das EGA indes nur dem Zweck, dem Freihandel einen grünen Tarnmantel umzuhängen. Das wird in den internen Vertragsentwürfen indirekt bestätigt. Dort heißt es, man erhoffe sich von dem Abkommen „neuen Schwung“ für die blockierten Gespräche über ein allgemeines Abkommen zum Freihandel.

Die Europäer wünschen sich insbesondere eine Freigabe von Dienstleistungen, die sich aus dem Export ihrer Technik ergeben, zum Beispiel Wartungsverträge für Windkraftanlagen oder Klärwerke. Gerade dieser Bereich wird aber im Rahmen von EGA nicht verhandelt. Dazu heißt es in einer Studie der EU-Kommission, EGA könne „die laufenden Verhandlungen zum Trade in Services Agreement (Tisa) ergänzen“, denn hier gehe es insbesondere um die „Liberalisierung von Dienstleistungen, die für den Export von Umweltgütern notwendig sind“.4 Tisa ist ähnlich wie TTIP heftig umstritten.5

Umstrittene Listen für Umweltgüter

Worum es bei dem EGA-Trip wirklich geht, verrät ein behördeninternes Fernschreiben aus Brüssel. Unter dem Vermerk „Verschlusssache/Vertraulich“ informierte die deutsche EU-Vertretung im Herbst 2015 über die Haltung der EU-Staaten zum Ökofreihandel. Dass diese das EGA vor allem als Instrument zur Förderung ihrer Import/Export-Industrien verstehen, wird aus mehreren Formulierungen deutlich: Schweden, Polen und Spanien „unterstrichen nochmals ihre offensiven Interessen bei recycelten Natur/Papierfasern“, Finnland drängt auf bessere Exportchancen für Gas- und Bi-Fuel-Motoren, Österreich für seine Holzprodukte. Wenn allerdings die anderen Länder auf diese Art ihre Interessen schützen wollen, dann interpretiert die EU-Kommission das als „entmutigende Signale“, wie aus einem anderen internen Schreiben vom April 2016 hervorgeht: „China betrachtet das EGA nur aus Industrieinteresse, nicht bezüglich dessen Umweltschutzbeitrags.“

Aber auch viele EU-Länder achten stark auf ihre „defensiven Interessen“, also den Schutz vor Importkonkurrenz. Das gilt etwa für Italien, Portugal, Bulgarien, Österreich und Ungarn, die den Import von Fahrrädern und Fahrradteilen, Düngemitteln, Plastik- und Gummiprodukten, Autoteilen und Elek­tro­fahrzeugen fürchten. Deutschland sperrt sich laut der internen EU-Unterlagen gegen die erleichterte Einfuhr von Holzprodukten. Und in einer früheren Phase hatte Berlin darauf bestanden, „die Anwendung von EGA auf Agrargüter im Vertragstext perspektivisch auszuschließen“.

Die Ablehnung etwa von Fahrrädern als Umweltgütern ist für Bärbel Höhn ein Ärgernis. Die grüne Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag verfolgte die EGA-Verhandlungen von Anfang an mit Misstrauen: „Die industriepolitischen Interessen und das Exportgeschäft stehen im Vordergrund, nicht die Liberalisierung des Handels mit Gütern, die der Umwelt und den Verbrauchern in der EU nützen.“ Im Übrigen sei unklar, wie groß der Umweltnutzen der Güter auf der EGA-Liste tatsächlich ist. Deshalb fordert sie: „Wo Umwelt drauf steht, muss auch Umwelt drin sein.“ Sie fürchtet einen „Etikettenschwindel und ein reines Deregulierungsabkommen, das womöglich eher zulasten von Klima, Umwelt und Entwicklung geht“.

Für die Umweltorganisation Transport and Environment ist die Liste sogar schädlich. In ihrer Analyse der erweiterten EGA-Liste von 665 Produkten vom Herbst 2015 kommt sie zu dem Schluss, dass nur 20 Prozent der Produkte der Umwelt helfen. Die „große Mehrheit“ der Produkte trage nicht zu einer „objektiven Verbesserung“ bei, und 120 von ihnen würden der Umwelt schaden oder „scheinen gar keine Umweltgüter zu sein“. Das gelte etwa für Agrodiesel, Atomreaktoren, Kupferrohre, Essstäbchen aus Bambus und Klimaanlagen.6 Zumindest Agrodiesel und Atomanlagen sind mittlerweile von der Liste verschwunden. Doch auch auf der Liste von April 2016 markieren die EU-Staaten selbst etwa 20 Produkte mit einem Fragezeichen wegen umstrittener „environmental credibility“ – darunter Dünger, Turbinen, Staubsauger und Angelhaken.

Aus Sicht der EGA-Anhänger ist das kein Einwand: Grüner Freihandel sei einfach nötig, betont das Bundeswirtschaftsministerium, es gehe immerhin um 9 Prozent des EU-Außenhandels. Deutlich zurückhaltender äußert sich die EU-Kommission. Sie gibt in einem eigenen Gutachten zu, die „potenziellen Effekte auf der Makroebene könnten klein erscheinen“, denn die Zölle für Ökowaren seien ohnehin schon stark abgesenkt. Auf der „Mikroebene“ allerdings könne die Liberalisierung des Handels mit Umweltgütern „signifikante positive Effekte“ zeigen, etwa bei konkreten Projekten wie einer Windfarm in Kenia oder einer Anlage zur Meerwasserentsalzung in Indien.

Solche Analysen verraten, dass selbst die Befürworter von EGA keine großen Fortschritte für Ökonomie und Ökologie erwarten. Die EU zum Beispiel geht von einer Steigerung des weltweiten Handels mit den Produkten der Liste um maximal 21 Milliarden Dollar aus – also nur ein Bruchteil jener 12 000 Milliarden, die nach den WTO-Zahlen für 2013 allein der Welthandels­umsatz für Maschinen und Anlagen ausmachte.

Auch die Entlastung für das Welt­klima, die als Argument für das EGA herhalten muss, liegt im kaum mehr wahrnehmbaren Bereich. Gegenüber einer Welt ohne das Abkommen würde sich die Energieintensivität der Weltwirtschaft um „0,02 Prozent bis 2030“ verbessern. Und die „fast zehn Millionen Tonnen CO2“, die eingespart werden könnten, entsprechen nur 0,3 Promille der weltweiten Emissionen aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas.

Und die Unternehmen? Fragt man nach, hält sich die Begeisterung über die Senkung der Handelsschranken sehr in Grenzen. „Zölle sind unser geringstes Problem“, sagt Ralf Peters vom Windkraftbauer Nordex, viel wichtiger seien andere nationale Regeln, etwa die auf WTO-Ebene umstrittenen „Local Content Requirements“ (LCR), die vorschreiben, dass ein Teil der Wertschöpfung im eigenen Land stattfindet. Auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) ist „kein Freund von EGA“, sagt ein Sprecher. Zollschranken seien „nur punk­tuell und marginal“ ein Problem, und die Liste der Güter sei „willkürlich zusammengestellt und intransparent“.

Für Milan Nitschke vom deutschen Solarhersteller Solarworld, der seit Jahren den „Preiskrieg“ chinesischer Anbieter von Solarmodulen kritisiert und bekämpft, sind „Preisdumping und Subventionen das viel größere Pro­blem“. Das EGA sei „im besten Fall gut gemeint und ohne große Wirkung“, könne aber im schlimmsten Fall auch Nachteile „durch die kalte Küche“ bringen, etwa wenn es Antidumpingzölle verhindere, mit denen sich die EU gegen subventionierte Importe von Solarzellen zur Wehr setzt.

Aber wer will dann das EGA überhaupt? Eine Antwort kann man von Rolf Langhammer, dem Außenhandelsexperten vom Kieler Institut für Weltwirtschaft, erwarten. Für ihn ist die Idee vom grünen Freihandel vor allem der Versuch der WTO, das Image ihrer „komatösen Freihandelsrunde“ aufzupolieren. Gegen besseren Handel mit Umweltgütern, gegen Nachhaltigkeit könne niemand etwas einwenden. „EGA klingt nach einer wunder­baren grünen Idee, aber dabei geht es um Zölle, die heute kaum noch Handelshemmnisse darstellen.“ Weit mehr Einfluss auf den Warenaustausch, meint Langhammer, haben heutzutage die Wechselkursschwankungen. Auch eine Liberalisierung der Agrarmärkte sei viel wichtiger, aber auf diesem Gebiet geht es seit Jahren nicht voran.

Auffällig ist, dass bei den EGA-Gesprächen vor allem die Exportländer von grüner Technik am Tisch sitzen. Demgegenüber heißt es in einer Studie zum grünen Freihandel, die das UN-Umweltprogramm Unep im Jahr 2012 publiziert hat, am wichtigsten sei der Freihandel „für die Süd-Süd-Kooperation“ – also genau für die Länder, die bei EGA nicht mitmachen. Als einziges Entwicklungsland ist bei den Verhandlungen in Genf das kleine Costa Rica vertreten.

Dabei sind die größten Wachstumsraten im Bereich des „Süd-Süd-Handels“ zwischen Entwicklungs- und Schwellenländern zu verzeichnen. In diesen Regionen gibt es – anders als in den stagnierenden Volkswirtschaften der Industrieländer – angesichts einer wachsenden Bevölkerung mit zunehmenden Konsumbedürfnissen eine ständig steigende Nachfrage nach Häusern, Straßen, Autos, Lebensmitteln und Dienstleistungen wie Telefon oder Internet.

Wegen dieser Dynamik hat die Unep den Süd-Süd-Handel als zen­tral für den „Übergang zu einer grünen Wirtschaft“ bezeichnet. Investoren, Unternehmen und die jeweiligen Regierungen versprechen sich von einer solchen nachhaltigen Ökonomie neue Märkte, den Zugang zu hochwertigen Gütern und Dienstleistungen und Millionen von besseren Jobs etwa in der nachhaltigen Landwirtschaft. Auf dem Gebiet der Ökostromtechnik zum Beispiel werde mehr Austausch „zu besserem Zugang zu billigerer Energie, aber auch zu mehr Wettbewerb“ führen. Aber dann mahnt die Unep ausdrücklich: Damit ein liberalisierter Handel den „Übergang zu einer grünen Wirtschaft“ fördern kann, bedürfe es „flankierender Maßnahmen wie Besteuerung oder Regulierung, um die positiven wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Wirkungen des Handels zu sichern.“

Grünes Mäntelchen für nationale Industriepolitik

Aber genau solche Maßnahmen sind im EGA nicht vorgesehen. Das könnte erklären, warum sich viele aufstrebende Staaten des Südens – also potenzielle Importmärkte – wie Indien, Brasi­lien, Indonesien, Vietnam oder Mexiko bisher von dem Abkommen fernhalten.

Dafür haben sie einen guten Grund, sagt Aaron Cosbey, Handelsexperte des Internationalen Instituts für nachhaltige Entwicklung (iisd), der die EGA-Debatten seit Jahren verfolgt.7 Denn in der Praxis sei EGA gar nicht so wichtig: „Wer im Ausland ein Solarkraftwerk bauen will, fragt nach dem Bedarf, den Preisen, einer staatlichen Quote für Erneuerbare und der Rechtssicherheit für seine Investitionen, aber kaum nach Zöllen.“

Und welche Rolle spielen die „Local Content“-Klauseln? Unter Ökonomen ist heftig umstritten, ob eine Abschottung heimischer Märkte mittels LCRs zugunsten heimischer Wertschöpfung den betreffenden Ländern nützt oder schadet: Zwar wird eine Branche geschützt, aber möglicherweise auch der Wettbewerb erstickt. Das kann die Preise hochtreiben und mit der Konkurrenz auch die Innovationen bremsen, was mittelfristig zulasten von Jobs und Wettbewerbsfähigkeit gehen kann.

Das beeindruckende positive Gegenbeispiel ist China: Durch Schutz für heimische Hersteller und Staatshilfen hat die Handelsnation in nur sechs Jahren eine gigantische Industrie für Windkraftanlagen aufgebaut, die es auf diesem Gebiet zum Global Player machte: Heute sind drei von zehn der weltweit größten Windkraftkonzerne chinesisch.

Allerdings sind Schutzklauseln für „Local Content“ nach den WTO-Regeln verboten. Dennoch versuchen viele Staaten auch auf dem potenziell riesigen Markt der Ökotechnologie die Investitionen so zu leiten, dass heimische Firmen und Jobs etwas davon haben. Viele EU-Staaten, aber auch Länder wie Brasilien, die Türkei, Südafrika oder Kanada stehen immer wieder im Verdacht des Ökoprotektionismus.8 Andererseits pochen konkurrierende Industrieländer immer wieder auf die WTO-Regeln, die solche Abschottung eigentlich verbieten.

Anfang 2016 kam es bei diesem Thema zu einem Eklat zwischen den USA und Indien. Noch im Dezember 2015 war Indien auf der UN-Klimakonferenz von Paris bejubelt worden, weil Premierminister Narendra Modi angekündigt hatte, sein Land werde in Zukunft den Kampf gegen die Armut weniger mit Kohle als mit Sonnenstrom vorantreiben.

Bis 2022 will Indien die schier unglaubliche Leistung von 100 000 Megawatt (MW) Solarenergie installiert haben (zum Vergleich: Deutschland hat bisher etwa 30 000 MW errichtet); 2030 will es bereits 40 Prozent seines rapide wachsenden Strombedarfs aus grünen Quellen erzeugen. Die Regierung in Del­hi will zudem 120 Staaten und Konzerne in einer „globalen Solar-Allianz“ verbünden, um die schnelle Verbreitung der Sonnenenergie vor allem in den tropischen Ländern voranzubringen. Die UN verglichen den Vorstoß mit ihren ehrgeizigen „nachhaltigen Entwicklungszielen“, und Umweltgruppen sprachen von einem „mutigen Vorstoß für bezahlbaren Solarstrom weltweit“.

Keine drei Monate später untersagte die WTO den Indern, den Aufbau einer eigenen Solarindustrie durch Schutzmaßnahmen gegen ausländische Konkurrenten zu fördern. Die geplante Regelung zu „Local Content“ verstoße gegen die Regeln des freien Handels, hieß es in der Entscheidung. Die indischen Regierungspläne seien „unvereinbar“ mit den einschlägigen Regeln in den Freihandelsabkommen Gatt und Trims.9

Wieder einmal schlägt damit der Freihandel den Umweltschutz. In diesem Fall hat die WTO klargestellt, dass sich Indien nicht auf seine internationalen Verpflichtungen zu nachhaltiger Entwicklung berufen könne. Sie verweist dabei explizit auf den folgenden Präzedenzfall: 2013 hatte die WTO Kanada eine Bevorzugung der heimischen Solarindustrie vorgeworfen, was dieser den Todesstoß versetzt hat.

USA gegen indische Solaranlagen

Die Klage bei der WTO, die Indien jetzt den Schutz der heimischen Solarindustrie untersagt, hatte übrigens die Regierung Obama angestrengt, die es sonst beim Klimaschutz durchaus ernst meint. „Diese Entscheidung zeigt, dass die jahrzehntealten Handelsregeln sich mit dem Übergang zu hundert Prozent erneuerbaren Energien nicht vertragen“, kommentierte Ben Beachy vom größten US-Umweltverband Sierra Club.10

Beachy hofft allerdings noch, dass die indische Regierung ihre Pläne nachbessert und die US-Regierung daraufhin ihre Klage zurückzieht. Schließlich gehe es um die Führung bei „billiger und qualitativ hochwertiger solarer Energieerzeugung“. Bei seinem Besuch in Indien im Frühjahr 2015 habe US-Präsident Barack Obama noch seine Unterstützung zugesagt. Im Übrigen sei es ein „perverses Manöver“, den Fall vor die WTO zu bringen. Schließlich gebe es in vielen US-Bundesstaaten, die einen Plan für den Ausbau von erneuerbaren Energien verabschiedet haben, eine ähnliche „Buy local“-Regel, die lokale Fabriken und Händler bevorzugt.

Auch iisd-Experte Cosbey sieht die tatsächlichen Aufgaben des Freihandels für einen grüneren Welthandel anders als die Initiatoren des EGA: „Wenn die WTO wirklich etwas für die Umwelt tun wollte, würde sie diese Anti-‚Local Content‘-Regeln ändern.“ Für Cosbey ist es absurd, „dass wir klassische Subventionen, die den Gesamtmarkt verzerren, genauso untersagen wie Subventionen in grünen Strom, die den Markt näher an die wahren Preise heranführen“.

Wenn sich die Unterhändler demnächst wieder vertraulich am Genfer See treffen, stehen die Themen Subventionierung, Preisdumping oder „Lo­cal Content“-Regeln nicht auf der Tagesordnung. Aber immerhin sind in den Vertragsentwürfen die umstrittenen Punkte Ökodienstleistungen und „nichttarifäre Hemmnisse“ erwähnt. Ganz am Schluss heißt es, dass die Staaten über diese Themen irgendwann in „Arbeitsprogrammen“ reden wollen. Allerdings ohne Termine oder Verpflichtungen, also ganz unverbindlich.

1 Offizielle Darstellungen der EU-Positionen finden sich auf der Website der DG Handel: trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/june/tradoc_153521.pdf und trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1116.

2 Über die ökonomischen Hintergründe des „grünen Handels“ informiert Unep, das Umweltprogramm der UN: „Green Economy and Trade“: trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/june/tradoc_153528.pdf.

3 Zu den EU-Vorschlägen für EGA-Produkte siehe: „Promoting EU environmental objectives trough trade“, 22. Januar 2016: trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1438.

4 So schreibt es die EU-Kommission in ihrer Einschätzung zu den „Auswirkungen des EGA auf die Nachhaltigkeit“ im Entwurf des Endberichts, Dezember 2015: www.egatradesia.com/sites/all/docs/final/Draft_Final_Report.pdf.

5 Vgl. Raoul Marc Jennar, „Vorsicht, Tisa!“, Le Monde diplomatique, September 2014.

6 Deshalb fordert „Transport and Environment“ offene Verhandlungen und eine Expertendiskussion über die Definition der „Umweltgüter“; siehe: www.transportenvironment.org/publications/briefing-environmental-goods-agreement.

7 Einen ausführlichen Überblick über den Handel mit “grünen Gütern”, vor allem mit erneuerbaren Ener­gien, zwischen „Entwicklungsländern“ gibt der Unep-Report Green Economy: „South-South Trade in Renewable Energy“: web.unep.org/south-south-trade-renewable-energy.

8 Der Genfer Thinktank International Center for Trade and Sustainable Development (ICTSD) hat untersucht, ob Ökoprotektionismus dem Aufbau von heimischen erneuerbaren Energien nützt oder schadet: seti-alliance.org/sites/default/files/local-content-requirements-and-the-renewable-energy-industry-a-good-match.pdf.

9 Presseerklärung und Entscheidung der WTO unter www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds456_e.htm. Die WTO berief sich auf einen Fall, in dem auch der kanadischen Provinz Ontario eine ähnliche Regelung verboten worden war. https://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds412_e.htm.

10 Ben Bleachy, „The WTO just ruled against India’s Booming Solar Program“, HuffPost Green, 26. Februar 2016.

Bernhard Pötter ist Redakteur für Wirtschaft und Umwelt und freier Autor, unter anderem von „Tatort Klimawandel“, München (oekom Verlag) 2008.

© Le Monde diplomatique, Berlin

Le Monde diplomatique vom 09.06.2016, von Bernhard Pötter