08.01.2015

REPORTER OHNE GRENZEN FÜR PRESSEFREIHEIT Meldungen des Monats

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REPORTER OHNE GRENZEN FÜR PRESSEFREIHEIT Meldungen des Monats

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Schlechte Nachrichten

Im Gefolge der terroristischen Anschläge in Kenia, die auf das Konto der islamistischen Gruppe al-Shabaab gehen, hat das Parlament in Nairobi höchst bedenkliche Gesetzesänderungen beschlossen. Das am 19. Dezember in Kraft getretene „Sicherheitsgesetz“ enthält Bestimmungen, die sowohl die Presse- und Informationsfreiheit als auch die Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten drastisch einschränken. Schwere Strafen drohen allen Personen, die „Informationen mit Bezug auf Terrorismus“ verbreiten, wobei die Art der Informationen völlig undefiniert bleibt. Selbst die Veröffentlichung von Bildern der Opfer, „die Angst und Unruhe auslösen könnten“, erfordert die Genehmigung der Polizei; bei einer ungenehmigten Publikation wird eine hohe Geldstrafe und eine Haftstrafe bis zu drei Jahren fällig.

In Haiti wurden fünf Mitarbeiterinnen der staatlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt RTNH fristlos entlassen, nachdem sie sich öffentlich über die sexuelle Belästigung durch ihren Chef beschwert hatten. Als Entlassungsgründe wurden genannt: Verleumdung, Gehorsamsverweigerung und ernsthafte Schädigung des guten Rufs der RTNH und ihres Generaldirektors.

Mit Beginn des neuen Jahrs wurde in Russland eine der wenigen unabhängigen Fernsehstationen geschlossen. Der im westsibirischen Tomsk ansässige Sender TV-2, der die Region seit 23 Jahren mit lokalen Nachrichten versorgt, hat seine Sendelizenz verloren, nachdem die regionale Filiale des staatlichen Fernsehnetzes RTRS den entsprechenden Vertrag gekündigt hat. Bis Anfang Februar kann TV-2 nur noch über das Kabelnetz senden, danach wird es seine Tätigkeit wahrscheinlich ganz einstellen müssen. Schon im April war dem Sender mit Entzug seiner Lizenz gedroht worden, der damals aber durch Sympathiekundgebungen der Bevölkerung abgewendet wurde.

Gute Nachricht

In Uruguay wurde ein neues Rundfunk- und Fernsehgesetz (LSCA) verabschiedet, das die Bildung eines unabhängigen Aufsichtsorgans vorsieht. Dieser Rat für Rundfunk- und Fernsehkommunikation besteht aus fünf Mitgliedern, von denen eines von der Regierung ernannt und vier von der Legislative gewählt werden. Das Gesetz schützt den Pluralismus der Medienlandschaft, indem es die Zahl der Sendelizenzen für einen Anbieter beschränkt und ausdrücklich verbietet, dass „die Vergabe oder Verlängerung von Genehmigungen und Lizenzen“ zur Diskriminierung oder als Druckmittel benutzt werden.

Le Monde diplomatique vom 08.01.2015