09.04.2015

REPORTER OHNE GRENZEN FÜR PRESSEFREIHEIT Meldungen des Monats

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Schlechte Nachrichten

Eine originelle Begründung fanden die Behörden der Demokratischen Republik Kongo, um eine private TV-Station in Goma stillzulegen. Die Post- und Telekommunikationsbehörde ARPTC schaltete am 23. März Mishapi Voice TV, einen beliebten Sender in Goma (Nord-Kiwu), mit der Begründung ab, dessen Frequenz störe den Funkverkehr des Kontrollturms des Flughafens Goma. Die Frage, warum die Störung jetzt erst auffiel und warum man dem Sender keine neue Frequenz zuteile, beantwortete die ARPTC nicht. Der Besitzer von Mishapi Voice TV wurde aufgefordert, für 25 000 Dollar eine neue Frequenz zu erwerben.

In der Türkei hat die Regierung nach dem Geiseldrama in einem Gerichtsgebäude in Istanbul, das mit dem Tod eines Staatsanwalts und der beiden linksradikalen Geiselnehmer endete, eine umfassende Zensur verfügt. Am 31. März erließ Regierungschef Davutoglu ein „vorübergehendes Publikationsverbot“ nach Artikel 7 des Mediengesetzes, das ein solches Verbot im Fall einer „Bedrohung der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung“ erlaubt. Allen TV-Sendern wurde untersagt, aus dem Gerichtsgebäude zu berichten. Journalisten von regierungskritischen Nachrichtenagenturen und Zeitungen wurden sogar von der Begräbnisfeier für den ermordeten Staatsanwalt ausgeschlossen. Davutoglu warf mehreren Journalisten explizit „terroristische Propaganda“ vor und erklärte, in Zukunft müsse „sich jeder überlegen, welches Verhalten er an den Tag legt“. In den letzten Jahren wurde in der Türkei mehrfach „Publikationsverbote“ verhängt, zuletzt über Korruptionsermittlungen gegen Leute aus der Umgebung von Staatspräsident Erdogan.

Dem Parlament in Frankreich wurde zwei Monate nach dem Attentat auf die Redaktion von Charlie Hebdo ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Telefon- und Internetzensur erheblich ausweiten soll. Die französischen Geheimdienste sollen ermächtigt werden, die Telefon- und Internetkommunikation aller Personen zu überwachen, die mit einer verdächtigen Person in Kontakt stehen. Das Hacken von Computern wird für solche Fälle auch ohne richterlichen Beschluss ausdrücklich genehmigt. Das Gesetz verleiht dem Ministerpräsidenten die Befugnis, alle Arten kollektiver und individueller Überwachung anzuordnen. Zwar ist die Errichtung einer „Nationalen Kommission für die Kontrolle von nachrichtendienstlichen Techniken“ vorgesehen, aber die Exekutive ist an deren Empfehlungen nicht gebunden.

Gute Nachricht

Am 23. März kam in Somalia der Rundfunkjournalist Mohamed Bashir Hashi wieder auf freien Fuß. Der Redakteur von Radio Shabelle wurde von einem Gericht in Mogadischu gegen Kaution freigelassen. Er steht aber nach wie vor unter Anklage wegen versuchten Mordes“, obwohl die Ankläger keinen einzigen Belastungszeugen finden konnten. Das angebliche Opfer, ein ehemaliger Parlamentarier, hat den Journalisten vor Gericht ausdrücklich entlastet. Hashi war schon 2013 wegen „Verleumdung der Behörden“ zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er die Vergewaltigungsvorwürfe einer Journalistin publiziert hatte.

Le Monde diplomatique vom 09.04.2015